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Pressemitteilung  Nr. 03/04
9.2.2004

Kammergericht verbietet Home Info Vorabprovision

Auf Antrag des Berliner Mieterverein e.V. hat das Kammergericht in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren der Fa. Home Info rechtskräftig untersagt, die so genannte Abonnementgebühr von 185 Euro unabhängig vom Abschluss eines Mietvertrages zu verlangen. Die Entscheidungen des höchsten Berliner Gerichts ergingen gegen die VIAN GmbH und PIMA GmbH, unter denen Home Info in letzter Zeit in den Tageszeitungen annonciert (AZ: 23 U 98/03 und 23 U 99/03).

Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter begrüßte diese Urteile, da mit diesen Entscheidungen Home Info endlich das Handwerk gelegt wird. Wohnungssuchende, die auf Home Info reingefallen sind, können und sollten die so genannte Abonnementgebühr unverzüglich zurückverlangen. Nach eigenen Angaben schließen die Firmen ca. 250 so genannter Abonnementverträge im Monat, was einen Umsatz von 46.250 Euro pro Monat bedeutet.

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Die Urteile im Wortlaut: www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2004/04100.htm

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