MieterMagazin

 November 2004 - Panorama

Wohngeld

Bearbeitungs-Rückstau enorm

Wer Wohngeld beantragt, muss nach wie vor viel Geduld mitbringen. Je nachdem, in welchem Bezirk man wohnt, dauert es mitunter ein halbes Jahr und länger, bis der dringend benötigte Mietzuschuss bewilligt wird.

Das Problem ist nicht neu, allein: Verbessert hat sich die Lage trotz der öffentlichen Debatte kaum. Derzeit gibt es in Berlin einen Rückstau von rund 55000 unerledigten Wohngeldanträgen. "Vor einem Jahr waren es nur unwesentlich weniger, obwohl wir den Bezirken ein EDV-Programm sowie zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt haben", sagt Thomas Brand, Referatsleiter Wohnungspolitik in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Spitzenreiter unter den Bezirken ist Tempelhof-Schöneberg. Hier türmt sich ein Aktenberg von 13000 unerledigten Anträgen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei sechs Monaten - obwohl eigentlich höchstens drei Monate zulässig sind. Auch Charlottenburg-Wilmersdorf hat Probleme, der Antragsflut Herr zu werden. Hier warten derzeit 7700 Antragsteller auf den Bescheid. In Friedrichshain-Kreuzberg braucht man dagegen im Schnitt nur sechs bis acht Wochen, um den Antrag zu bearbeiten. "Wenn es länger dauert, liegt es daran, dass wichtige Unterlagen nicht nachgereicht werden", sagt der Baustadtrat Dr. Franz Schulz. "Kein Problem", heißt es auch in Mitte. Hier schafft man es im Schnitt in sechseinhalb Wochen.

Mit der Zahl der eingehenden Anträge lassen sich die Unterschiede nicht erklären. In Tempelhof-Schöneberg werden im Monat rund 2500 Anträge gestellt - genauso viele wie in Friedrichshain-Kreuzberg. In Mitte sind es im Schnitt sogar 2400 bis 3400 Anträge. "Das ist eine Frage der Prioritätensetzung und der Arbeitsorganisation in den Bezirken", meint Thomas Brand von der Senatsverwaltung. Beide "Ausreißer-Bezirke" bestreiten das und verweisen stattdessen auf die knappe Personaldecke.

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt es die Möglichkeit, besonders dringliche Fälle vorzuziehen. Ein Vorschuss kann nicht gezahlt werden, auch dann nicht, wenn es lediglich um einen Verlängerungsantrag geht und sich an der Einkommenssituation nichts geändert hat. Weder Bezirke noch Senat rechnen damit, dass sich die Lage mit der Einführung von Hartz IV entspannen wird.

Birgit Leiß

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Wohngeld: Die Geduld des Antragstellers wird oft auf eine harte Probe gestellt
Foto: Kerstin Zillmer

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