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Schon lange angekündigt war es im vergangenen Sommer schließlich so weit: Die Grundsteuern wurden um zehn Prozent erhöht, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2002.
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Grundsteuern sind so genannte öffentliche Lasten. Ihre individuelle Höhe wird nach einer komplizierten Methode ermittelt, die Summe ergibt sich aus der Größe des jeweiligen Grundbesitzes. Schon im Frühjahr hatte der Senat beschlossen, die Grundsteuer in Berlin rückwirkend zum 1. Januar 2002 um zehn Prozent anzuheben, was im Sommer das Abgeordneten-haus bestätigt hat. Damit will man mehr als eine halbe Milliarde Euro zusätzlich für den Landeshaushalt einnehmen.
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Die Last trägt zunächst der Haus- und Grundbesitzer. Weil die bisher entrichteten Vorauszahlungen, bemessen nach dem alten Satz, "grund-sätzlich zu gering" gewesen seien, heißt es bei der Oberfinanzdirektion, würden "im Regelfall Nachzahlungen zu entrichten sein".
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Nachzahlen muss zunächst der Vermieter. Doch gehören die Grundsteuern ausdrücklich zu den umlagefähigen Betriebskosten, da sie auf dem Grund-stück selbst ruhen und (gemäß II. Berechnungsverordnung) als Bewirt-schaftungskosten eingestuft werden. Ist also im Mietvertrag vereinbart, dass die Betriebskosten der Mieter zu tragen hat, wird der Vermieter die Steuererhöhung in der nächsten Betriebskostenabrechnung in voller Höhe an seine Mieter weitergeben.
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Berechnet wird die Grundsteuer nach einem komplizierten Verfahren. Die Finanzämter legen so genannte Einheitswerte zu Grunde. Damit versuchen die Beamten Grundstücke im heutigen Zustand nach historischen Maß-stäben zu bewerten. In den alten Bundesländern und im alten West-Berlin gilt als Stichtag beispielsweise der 1. Januar 1964, für das Beitrittsgebiet der 1. Januar 1935. Maßgeblich sind dann die zu diesen Stichtagen gezahlten Mieten. Dem Finanzamt liegen also - vereinfacht gesagt - gleichsam historische Mietspiegel vor. Die Grundsteuern bemessen sich dann an einem Hebesatz, in Berlin sind es jetzt 660 Prozent der für den damaligen Tag geschätzten Jahresmiete. In Hamburg beispielsweise beträgt der Hebesatz 490 Prozent, in München 400 und in Karlsruhe 370 Prozent.
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Nach Angaben des Berliner Haus- und Grundbesitzerverbandes käme - überschlägig berechnet - auf jeden Berliner Haushalt eine Erhöhung von knapp 24 Euro pro Jahr zu. Bereits vor der Erhöhung hatte Berlin bundes-weit und mit weitem Abstand die höchsten Grundsteuersätze, die mit gut zwölf Prozent der kalten Betriebskosten zu Buche schlugen.
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alo
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