MieterMagazin

 November 2002 - aktuell

LBS-Studie zu Modernisierungen

Mieter genauso engagiert wie Eigentümer

Mieter stehen bei der Renovierung der Wohnung den Eigentümern nicht nach. Auch Baumaßnahmen über 5000 Euro sind keine Seltenheit. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts ICON im Auftrag der Landesbausparkassen. Der Berliner Mieterverein (BMV) fordert nun, dass den Mietern mehr Rechte bei der Modernisierung eingeräumt werden, quasi als Ausgleich für die immer stärker durchgreifenden Pflichten bei den Schönheitsreparaturen.

Von den 19 Millionen Mieterhaushalten in der Republik planen nach den Ergebnissen der Marktforschung rund 59 Prozent noch im laufenden Jahr mindestens eine Renovierung oder Wertverbesserung ihrer Wohnung. Bei Haus- und Wohnungseigentümern beträgt dieser Anteil 70 Prozent. Die Kosten, die Mieter und Eigentümer dafür aufwenden, sind in etwa gleich hoch. Insgesamt 70 Milliarden Euro fließen nach anderen Untersuchungen pro Jahr in die Wohnungs- und Gebäudesanierung.

Nahezu jeder siebte Mieter will Bad oder Küche renovieren. Diese Räume stehen bei den Mietern sogar etwas höher im Kurs als bei den Eigentümern. Im Vordergrund des Mieterengagements in der Wohnung steht das Streichen und Tapezieren der Decken und Wände. Ein höherer finanzieller Aufwand ist bei der Sanierung von Fußböden oder für Baumaßnahmen in Bad und Küche erforderlich, um die Räume in einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard zu versetzen. Beim Renovieren der Fußböden sind daher die Mieter auch zurückhaltender als die Eigentümer. Etwa 8 Prozent der Mieter, aber 11 Prozent der Eigentümer gaben an, demnächst in Fußböden investieren zu wollen.

Zu diesen Arbeiten sind Mieter in der Regel nicht verpflichtet - darauf verweist Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Nach Erfahrungen des BMV geht die Mehrheit der Mieter dennoch davon aus, zum Beispiel für das Abschleifen und Versiegeln beziehungsweise Ölen der Parkettfußböden zuständig zu sein. Dass trotz andersartiger rechtlicher Situation ein großer Teil der Mieter die Wohnung auf eigene Kosten dem gewünschten Ausstattungsstandard anpasst, ist ein Beleg dafür, "dass sich Mieter fast genauso mit ihrer Wohnung identifizieren wie Eigentümer", so Ropertz. Dagegen spricht auch nicht, dass Mieter beim Auszug ihre Wohnung häufig in desolatem Zustand verlassen, wie die Vermieterverbände unisono behaupten. In Anbetracht baldigen Wohnungswechsels sinkt nämlich auch das Engagement der Eigentümer rasant.

Eine umfassende Erneuerung von Bad und Küche sollte auf jeden Fall nur nach einer Einverständniserklärung des Vermieters und mit einer Auszugsregelung begonnen werden. Bei diesen Bauarbeiten sind oft mehrere Gewerke "am Ball", die Kosten entsprechend hoch. Verbunden sind die Baumaßnahmen in der Regel mit einem Eingriff in die Substanz, so dass sich auch die Frage stellt, wer zukünftig für Instandsetzungen in diesem Bereich verantwortlich ist. Die Beratungspraxis des BMV zeigt, dass schon der Austausch eines WC-Beckens oder der Wasserarmatur beim Auszug schwierig werden kann, wenn die alten Gegenstände vernichtet wurden.

Mit Ausnahme des behindertengerechten Ausbaus besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Mietermodernisierung. Viele Mieter engagieren sich dennoch mit erheblichem Aufwand ohne Kenntnis der Rechtslage und sind erstaunt, dass bei Auszug statt der Freude über die Wertsteigerung oder einer Entschädigung vom Vermieter plötzlich Aufforderungen zur Beseitigung gestellt werden. Solange es keine Duldungsverpflichtung des Vermieters für mietereigene Modernisierungen wie im österreichischen Mietrecht gibt, empfiehlt es sich auf jeden Fall, die Genehmigung einzuholen und auch Vereinbarungen über Instandsetzungsverpflichtungen und Entschädigungsregelungen bei Auszug zu treffen. Zuschüsse der Investitionsbank zur Mietermodernisierung werden in Berlin im Übrigen seit Beginn diesen Jahres nicht mehr bewilligt. Viele Baumaßnahmen stellen aber keine Wertverbesserung dar, sondern sind Instandsetzungen, für die eigentlich der Vermieter zuständig ist. "Das Problem ist, dass ein 20 Jahre altes Badezimmer zwar technisch funktioniert, aber bereits deutlich verwohnt ist", so Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Um die Wohnzufriedenheit zu erhöhen, übernehmen Mieter dennoch häufig diese Instandsetzungen, mit denen ein neuzeitlicher Ausstattungsstandard erreicht wird. Etwa 14 Prozent der Mieterhaushalte, so die ICON-Befragung, haben in den letzten Jahren schon Renovierungen finanziert, die eigentlich Sache des Vermieters gewesen wären. Rund 30 Prozent hätten dafür zwischen 500 und 5000 Euro aufgebracht, fünf Prozent der Haushalte sogar mehr als 5000 Euro.

Reiner Wild

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

"Ausstattung und Standard unserer Mietwohnungen wären noch höher, hätten die Mieter einen Anspruch auf Durchführung von Modernisierungen."
Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer
des BMV

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin