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Annähernd ein Jahrzehnt kämpften Mieter einer Wohnanlage in Spandau gerichtlich gegen eine ungerechtfertigte Mieterhöhung. Nach dem langjährigen Gerichtsmarathon bekamen sie kürzlich vor dem Landgericht Recht. Ihr Vermieter muss ihnen viele tausend Euro unberechtigterweise eingenommene Miete zurückzahlen.
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Nach Einbau einer Wärmedämmung im Jahre 1992 sollten die Mieter der Wohnanlage am Paul-Gerhardt-Ring 1-7 B (Sozialer Wohnungsbau) 1,61 DM pro Quadratmeter Wohnfläche mehr zahlen. Jedoch brachte die Dämmung nicht annähernd Energieeinsparungen in gleicher Höhe. Viele Mieter akzeptierten die Mieterhöhung zunächst, wehrten sich dann aber nach Rücksprache mit Experten des Berliner Mieterverein dagegen. "Problematisch war, dass die Mieter einzeln prozessieren mussten", sagt die zuständige Rechtsanwältin Maja Lachmund. Viele Mieter hätten sich jedoch nicht getraut, vor Gericht zu ziehen, weil sie Angst vor den hohen Prozesskosten hatten, so Maja Lachmund.
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Der Vermieter, die Parsenn GmbH, habe in der Auseinandersetzung auf Zeit gespielt, erläutert Lachmund die Taktik des Gegners. "Denn der Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete verjährt nach altem Recht nach vier Jahren, nach neuem Recht nach drei Jahren."
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Ein Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2002 ergab schließlich, dass die Wärmedämmung je nach Wohnung nur etwa 10 bis 25 Pfennig Kosteneinsparung pro Quadratmeter bringt und damit äußerst unwirtschaftlich ist. Darum entschied das Landgericht nach der fast zehnjährigen Auseinandersetzung: Der Vermieter muss den Mietern das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen. Jürgen Wilhelm, Bezirksleiter des Berliner Mieterverein im Bezirk Spandau: "Dieses Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, bei Auseinandersetzungen mit Vermietern dem Rat des Mieterverein zu folgen und auf sein Recht zu pochen. Denn wer nicht klagt, bekommt nichts zurück."
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Volker Wartmann
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