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Weil sich ein Mieter geweigert hat, eine Regenbogenfahne von seinem Balkon im Hinterhof eines Schöneberger Mietshauses zu entfernen, drohte die Hausverwaltung mit einem Ordnungsgeld von 250000 Euro. Das Amtsgericht Schöneberg wies die Klage der Vermieter zurück: Die Fahne darf bleiben.
Seinen Balkon im Hinterhof der dritten Etage auf der Luitpoldstraße hat Uwe Bergmann mit zahlreichen Pflanzen begrünt. Weitere Farbe bringt eine bunte Regenbogenfahne, die von innen am Balkongitter hängt. Doch das als Sicht- und Windschutz gedachte Symbol der Lesben und Schwulen war der Wirtschafts-Genossenschaft Berliner Grundbesitzer ein Dorn im Auge: Nachdem sich Bergmann auch nach mehrmaliger Aufforderung geweigert hatte, die Fahne zu entfernen, reichte die Hausverwaltung Klage ein. "Das Schreiben der Hauseigentümer hat mich wie ein Schlag in die Magengrube getroffen", erinnert sich der Eventmanager, der seit 12 Jahren in Berlin lebt. Denn im Klageschreiben an das Gericht hatten die Rechtsanwälte der Eigentümer nicht nur gefordert, dass die Fahne umgehend vom Balkon verschwinden sollte. Bei "Zuwiderhandlung", hieß es in der Klageschrift, solle ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro oder "Ordnungshaft bis zu sechs Monaten" gegen Bergmann erlassen werden. Die Argumentation der Hauseigentümer: Das Grundrecht der Meinungsfreiheit finde seine Grenze dort, wo das Grundrecht auf Unversehrtheit des Hauseigentums berührt werde. Für Bergmann ist diese Argumentation nicht schlüssig: "Die Fahne hat nichts beschädigt und sie hat niemanden gestört", sagt der bekennende Schwule. Zu dieser Auffassung kam auch das Amtsgericht Schöneberg, das die Klage der Hausbesitzer zurückwies. Die Fahne werde als Sicht- und Windschutz genutzt und darf auf dem Balkon hängen bleiben, urteilte der Richter. Das Eigentum der Kläger werde nicht beschädigt. Besonders freut sich Bergmann, dass das Gericht auch grundsätzlich keine Bedenken gegen die Botschaft der Regenbogenfahne hat: "Die Fahne wurde als Zeichen für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und für Frieden gewertet." Für das Zusammenleben mit den Nachbarn im Haus hat der Prozess und das öffentliche Interesse "viel Positives gebracht", meint Bergmann: "Ich habe hier im Haus viel Solidarität gespürt, das tut gut." Auch ältere Mieter hätten sich "empört über das Verhalten der Hausverwaltung gezeigt" und Unterschriften zu seinen Gunsten gesammelt. Im Herbst sei das "erste gemeinsame Hoffest mit allen Mietern geplant". "Solange kein Schindluder mit Fahnen getrieben wird, kann jeder im Prinzip flaggen was er will", sagt Andreas Schmidt von Puschkas von der Senatsverwaltung für Inneres. Unter Schindluder sei etwa zu verstehen, "wenn irgendwer meint, eine Flagge abfackeln zu müssen". Einige "Dienstflaggen" dürften nur "offizielle Stellen wie zum Beispiel die Bundeswehr oder das Auswärtige Amt zeigen". Andere Fahnen wie etwa die des Roten Kreuzes seien geschützt und dürften "nicht einfach so verwendet werden". Eine Regenbogenfahne, wie sie Uwe Bergmann auf seinem Balkon angebracht habe, sei aber "sicher keine offizielle Dienstflagge, die irgendwelchen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt".
Volker Engels
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