MieterMagazin

 September 2002 - aktuell

Parteien zur Bundestagswahl

7 Prüfsteine aus Mietersicht

Es ist guter Brauch: Wird das Berliner Abgeordnetenhaus oder der Deutsche Bundestag neu gewählt, dann möchte der Berliner Mieterverein und die Redaktion des MieterMagazin wissen, wie es die großen Parteien in der nächsten Legislaturperiode halten mit den Fragen und Problemen, die Mietern unter den Nägeln brennen. Diesmal geht es um das vor allem die Ostdeutschen bewegende Thema Leerstand, aber auch um die gesamtdeutschen Themen Mietrecht, Betriebskosten, Eigenheimzulage und vieles mehr. Wir haben die fünf großen Parteien um Stellungnahmen gebeten, vier kamen diesem Wunsch nach, eine nicht, auch nicht nach beharrlichem Nachfragen: die FDP. Eine zu kurzfristige Anfrage seitens des Mietervereins kann der Grund dafür nicht gewesen sein: Die Anfragen an die Parteien ergingen am 9. Juli - gut ein Monat Zeit, um unsere "7 Prüfsteine aus Mietersicht" zu beantworten. BMV und MieterMagazin-Redaktion werden damit einmal mehr in ihrer Vermutung bestätigt, dass Themen, die Mieter betreffen, für die Freidemokraten keinen besonderen Stellenwert in der deutschen Politik haben.

Am 22. September wird der Bundestag neu gewählt. Auch das ist guter Brauch: Eine Wahlempfehlung gibt der Mieterverein nicht. Aber er bittet seine Mitglieder: Gehen Sie wählen! Und: Beziehen Sie in Ihre Wahlentscheidung mit ein, welche Position die Parteien in Mieterfragen vertreten - wenn sie denn welche vertreten.

1. Die Wohnungsmärkte in Deutschland entwickeln sich immer weiter auseinander. Auch innerhalb Berlins befinden sich Leerstände und Knappheit auf unterschiedlichen Teilmärkten unmittelbar nebeneinander. Wie sieht nach Ihrer Auffassung die angemessene wohnungspolitische Antwort auf diese Entwicklung aus?

SPD: Die SPD hat wohnungs- und städtebauliche Instrumente auf diese neuen Herausforderungen hin weiter entwickelt. Sie sind jetzt sehr flexibel, können für Neubau und Bestandsmodernisierung, für die energetische Sanierung und zur Stabilisierung von Nachbarschaften eingesetzt werden. Die neue soziale Wohnraumförderung erlaubt eine wesentlich breitere Maßnahmenpalette zwischen Neubauförderung und Nutzung des vorhandenen Bestandes. Sie hat damit auch den Handlungsspielraum des Landes erweitert, auf unterschiedliche Versorgungsprobleme zu reagieren.

Bündnis 90/Die Grünen: Die rot/grüne Bundesregierung hat auf die regional höchst unterschiedliche Entwicklung der Wohnungsmärkte reagiert. Die wohnungspolitischen Reformen der rot/grünen Koalition geben bereits den Ländern die Möglichkeit, Förderung regional zu differenzieren und Investitionen in die Wohnungsbestände zu stärken. Während in den Wachstumsregionen Wohnungsneubau sinnvoll und notwendig sein kann, müssen in den Stagnations- und Schrumpfungsregionen Bestandserhaltung und Modernisierung in bestehenden Siedlungen Vorrang haben, um Wohnungsleerstand zu begrenzen und die Städte zu stärken. Mit der Reform des Sozialen Wohnungsbaus können die Wohnungsbestände der 50er und 60er Jahre, die soziale Probleme, bauliche Mängel und Leerstand aufweisen, qualitativ aufgewertet und heutigen Wohnansprüchen angepasst werden. Neue Instrumente wie der Ankauf von Belegungsbindungen ermöglichen es Ländern und Kommunen, flexibel und dem Bedarf entsprechend über den gesamten Stadtraum verteilt ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

CDU/CSU: Einen einheitlichen Wohnungsmarkt hat es noch nie gegeben - und deshalb weist das Förderinstrumentarium auch in der Vergangenheit schon regionale Flexibilisierungsmöglichkeiten auf. CDU und CSU sprechen sich in ihrem Regierungsprogramm 2002 bis 2006 dafür aus, zur Erhaltung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Länder die Ländergesetzgebungskompetenz zu stärken. Das derzeitige System der Gemeinschaftsaufgabe begrenzt die Eigenstaatlichkeit der Länder und ist schwerfällig und bürokratisch im Vollzug. Durch Auflösung solcher Mischfinanzierungen - auch im Wohnungs- und Städtebau - muss ein Anreizsystem eingeführt werden, das Erfolg und Misserfolg der Politik deutlich macht.

PDS: Die Wohnungspolitik muss künftig stärker nach dem unterschiedlichen Bedarf in Regionen, Städten wie Stadtteilen differenzieren. Während in wirtschaftlich prosperierenden Zentren der Neubau preiswerter Mietwohnungen nötig sein kann, ist in anderen Regionen oder Quartieren der Erhalt von vorhandenen Wohnungen oder Belegungsrechten, die Förderung der Sanierung und die Aufwertung der Quartiere durch behutsame Stadterneuerung oder Stadtumbau nötig. Mehr Flexibilität und Eigenverantwortung der Kommunen und Stadtbezirke muss deshalb die wohnungspolitische Antwort auf diese Situation sein. Wir können uns zum Beispiel vorstellen, die Mittel für Städtebauförderung, Stadtumbau, Soziale Stadt und soziale Wohnraumförderung für den gemeinsamen Zweck einer sozialen Stadtentwicklung zu bündeln und der Kommune oder dem Stadtbezirk mehr Eigenverantwortung zur flexiblen und bedarfsgerechten Verwendung einzuräumen.

2. Im September 2001 trat das neue Mietrecht in Kraft. Nicht alle Problempunkte wurden durch die Reform des Mietrechts angepackt. So blieben Regelungen zu Schönheitsreparaturen ebenso aus wie die Absicherung von Mieterrechten bei der Ausgliederung von vermieterseitigen Leistungen, wie zum Beispiel der Wärmelieferung durch Contracting. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie beim Mietrecht für die nächste Legislaturperiode?

SPD: Das bewährte soziale Mietrecht mit seinen Schutzvorschriften vor Mieterhöhungen und Wohnungsverlust ist nicht nur erhalten geblieben, sondern noch ergänzt worden und im BGB zusammengefasst worden. Die Senkung der Kappungsgrenze auf 20 Prozent und die neue allgemeine Kündigungsfrist der Mieter von drei Monaten verbessern weiter deren Rechtsstellung. Hinsichtlich der Frage, ob die 3-Monatsfrist auch für Altverträge gilt, gibt es unterschiedliche Entscheidungen von Amtsgerichten. Mit der ausstehenden zweitinstanzlichen Entscheidung werden wir erkennen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die jetzigen Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben mehrfach angekündigt, das Mietrecht aus Sicht der Mieter deutlich zu verschlechtern. Die Mieterinnen und Mieter haben allen Grund, dies bei ihrer Wahlentscheidung zu berücksichtigen.

Bündnis 90/Die Grünen: Das neue Mietrecht bringt Vereinfachung, ist sozial gerecht und wahrt die Balance zwischen Mieter- und Vermieterinteressen. Wo es durch die veränderte Lebensrealität der Mieter oder durch den veränderten Wohnungsmarkt notwendig war, haben wir die Rechte der Mieter gestärkt. Die Kappungsgrenzen für Mietsteigerungen wurden von 30 Prozent auf jetzt 20 Prozent gesenkt und die Kündigungsfristen für Mieter auf drei Monate verkürzt. Doch wir wissen auch: Mieter sind mündige Bürger. Deshalb haben wir auch mehr Vertragsfreiheit zwischen Mietern und Vermietern eingeräumt, zum Beispiel bei Zeitmietverträgen. Und schließlich haben wir durch die Reform mehr Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen, zum Beispiel durch die Stärkung der Mietspiegel oder bei der verbrauchsabhängigen Betriebskostenabrechnung. Das nützt beiden Seiten. Falls die Rechtsprechung es erforderlich macht, werden wir uns für eine Konkretisierung der Übergangsvorschriften im Mietrecht einsetzen, um die neuen Kündigungsfristen für Mieter praktikabel zu machen. Weiteren Handlungsbedarf im Bereich des Mietrechts sehen wir beispielsweise beim Wärmecontracting. Contracting erleichtert den Austausch veralteter und wenig effizienter Heizungsanlagen, führt zu mehr Energieeffizienz, senkt die Verbrauchskosten und leistet insgesamt einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Um Benachteiligungen von Mietern zu vermeiden, bedarf es aber klarer gesetzlicher Regelungen.

CDU/CSU: Das neue Mietrecht ist nicht einmal ein Jahr in Kraft. Es wird letztlich darauf ankommen, ob die jetzt geltenden Regelungen sich auch in der Praxis bewähren. Ich plädiere daher dafür, an dieser Stelle noch eine gewisse Zeit abzuwarten, um dann zusammen mit den betroffenen Verbänden und Interessenvertretern dieses Gesetz einer kritischen Bewertung zu unterziehen.

PDS: Die PDS wird auch in Zukunft für ein soziales Mietrecht eintreten. Dazu gehört ein Vergleichsmietensystem, das die Miete verbindlicher am Wohnwert misst und deshalb zusätzliche Modernisierungsumlagen ausschließt. Bei der Erstellung von Mietspiegeln sollten nicht nur die Mieterhöhungen und Neuvermietungspreise der letzten Jahre, sondern auch die Bestandsmieten einbezogen werden. Dann würde der Mietspiegel objektiver das Mietenniveau widerspiegeln und den Anstieg wirksamer begrenzen. Darüber hinaus sollte auch bei Neu- und Wiedervermietung ohne Wohnwertverbesserung die Mieterhöhung ausgeschlossen sein. Wie für die Mieter sollte es auch für Vermieter eine Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen geben, wenn Mieter auf eigene Kosten ihre Wohnung verbessern wollen. Klare Regelungen für Schönheitsreparaturen und für das Contracting müssen ins Mietrecht aufgenommen werden.

3. Der Anstieg der Betriebskosten hat Besorgnis erregende Ausmaße angenommen. Nach Meinung von Experten gibt es bei einer vollständigen Umlage aller Betriebskosten neben der Nettomiete für den Eigentümer zu wenig Anreize, Betriebskosten zu senken. Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu den Forderungen nach einer Teil-Inklusivmiete, in der die nicht verbrauchsabhängigen Betriebskosten enthalten sein sollten?

SPD: Die Betriebskosten dürfen nicht zur zweiten Miete verkommen. Die Betriebskosten dürfen nicht nur auf Kosten der Mieter gehen, insbesondere dann nicht, wenn diese durch den Mieter nicht beeinflusst und verantwortet werden können. Hier muss der Vermieter mehr Verantwortung übernehmen. Eine so gestaltete Inklusivmiete könnte auch Anreiz für den Vermieter bedeuten, Betriebskosten zu senken. Auch könnte solch ein Betriebskostenmanagement seitens des Vermieters dazu führen, seine Immobilie auf dem Mietmarkt wieder attraktiver für die Vermietung zu machen. Besondere Effekte könnten zum Beispiel so bei der Wärmesanierung von Wohngebäuden erzielt werden.

Bündnis 90/Die Grünen: Die Durchsetzung der Teilinklusivmiete halte ich für ein wichtiges Ziel, auch wenn dies im Rahmen der Mietrechtsreform nicht verhandelbar war. Aus meiner Sicht sollten die Betriebskosten, die direkt Haus und Grund zuzuordnen sind und eine Dienstleistung des Eigentümers darstellen (Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung usw.) in die Grundmiete einbezogen werden, während verbrauchsabhängige Kosten, die dem Mieter zuzuordnen sind (Müll, Wasser usw.), vom Mieter nach Abrechnung zu erstatten sind.

CDU/CSU: Es ist richtig, dass die so genannte zweite Miete inzwischen eine große Belastung der Mieter und Eigentümer darstellt. Das Problem wird aber meines Erachtens nicht dadurch gelöst, dass der zu leistende Betrag in einer anderen "Form" eingefordert wird, vielmehr kommt es darauf an, die Steuern und Abgaben zumindest nicht weiter zu erhöhen. Wenn man die Steuern und Abgaben wie zum Beispiel die Grundsteuer oder die Konzessionsabgabe auf Wasser erhöht, dann steigen selbstverständlich auch die Betriebskosten. Diesen Automatismus gilt es endlich zu beenden. Die Mieter und Eigentümer leisten ihrerseits schon eine ganze Menge, um die Kosten zu reduzieren, so wird bei der Mülltrennung meistens die kostengünstigste Variante gewählt und bei der Anschaffung von neuen Haushaltsgeräten oft die energiesparsamste Lösung realisiert.

PDS: Im BGB ist zwar festgeschrieben worden, dass Vermieter bei den Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten haben. Es bleibt jedoch beim Appell, die Praxis sieht leider oft anders aus. Den Vorschlag von Experten, nur verbrauchsabhängige Betriebskosten umzulegen, die so genannte Teil-Inklusivmiete einzuführen, um auch für Vermieter wirtschaftliche Anreize zu schaffen, kann helfen, die Nebenkosten zu senken. Dennoch sind auch den Vermietern Grenzen gesetzt, wenn öffentlich-rechtliche oder privatisierte Ver- beziehungsweise Entsorgungsunternehmen auf Grund überteuerter Anlagen oder auf Grund ihrer Monopolstellung die Kosten für Energie, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung oder dergleichen hoch treiben. Hier haben die KommunalpolitikerInnen eine hohe Verantwortung. In Berlin ist gerade wegen des übernommenen hohen Haushaltsdefizits mit höheren Grundsteuern und Wasserpreisen durch eine Konzessionsabgabe zu rechnen. Die BSR hat angekündigt, ihre Tarife zu senken. Der Berliner Senat sollte unverzüglich die Koalitionsvereinbarung umsetzen und einen Betriebskostenspiegel aufstellen. Ich finde aber, da die BewohnerInnen der Stadt nicht die Verursacher sind, sollten die Haushaltslöcher nicht auf ihre Kosten gestopft werden. Die Bundesregierung sollte darüber hinaus endlich eine neue Berechnungsverordnung erarbeiten, die aktuellen, auch ökologischen Anforderungen entspricht.

4. Durch die Urteile des OVG Berlin ist die Zweckentfremdungs-verbotsverordnung in Berlin rückwirkend zum 1. September 2000 entfallen. Begründet wurden die Entscheidungen mit ausreichender Versorgung von Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin. Für einen Bezug auf Teilmärkte müsste die Ermächtigungsgrundlage für das Verbot der Zweckentfremdung, das Mietrechtsverbesserungsgesetz, geändert werden. Halten Sie dies angesichts der sehr differenzierten Teilmarktentwicklung für geboten und welche Schritte wollen Sie einleiten?

SPD: Eine sozial gerechte und integrierte Stadtpolitik ist ein ureigenes Anliegen sozialdemokratischer Politik. Das sozial orientierte Gutachten von Häußermann über die Berliner Stadtentwicklung war wegbereitend für das Berliner Konzept des Quartiersmanagements. Die Umsetzung dieses Konzepts geschieht maßgeblich durch das mit EU-Strukturfondsmitteln und Bundesmitteln finanzierte Förderprogramm "Soziale Stadt". Dies ist die Kerninitiative für inzwischen 17 Quartiersmanagementgebiete. Diese Maßnahme muss, wenn sie langfristig erfolgreich sein soll, in andere Initiativen eingebettet oder um solche ergänzt werden. Besonders ist hier zum Beispiel an Aktivitäten im schulischen und außerschulischen Bereich zu denken. Denn Schulen sind ein Kulminationspunkt und müssen Aushängeschild und die Visitenkarte des Kiezes sein. Hier greift zum Beispiel das vom Berliner Senat aufgelegte Programm zur Sanierung von Schul- und Sportstätten.

Bündnis 90/Die Grünen: Ich setze mich dafür ein, dass das Mietrechtsverbesserungsgesetz dahingehend novelliert wird, dass Kommunen stadtteilspezifisch über ein Zweckentfremdungsverbot oder die Freigabe der Zweckentfremdung entscheiden können.

CDU/CSU: Durch die geltende gesetzliche Regelung ist es zurzeit in Berlin nicht möglich, die Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (2. Zweckentfremdungsverbotsverordnung - 2. ZwVbVO) auf ausgewählte Stadtgebiete anzuwenden. Da Berlin als einheitliche Gemeinde gilt, findet der Artikel 6 §1 Satz 1 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes (MietRverbG), in dem die Ermächtigungsvoraussetzung für die Zweckentfremdungsverbotsverordnung geregelt ist, entsprechend Anwendung. Mit der durch uns vorgeschlagenen Änderung des Mietrechtsverbesserungsgesetzes (MietRVerbG) - die CDU-Fraktion hatte hierzu eine Bundesratsinitiative vorgeschlagen - wäre zukünftig, unter Berücksichtigung der besonderen und in Berlin höchst unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Stadtteilen, die Möglichkeit vorhanden, bedarfsgerecht zu reagieren. Die Wohnungssituation in unserer Stadt, das heißt die Verteilung des Wohnungsleerstands, stellt sich höchst unterschiedlich dar. So besteht nach wie vor in attraktiven Teillagen ein knappes Angebot an hochwertigem Wohnraum, dagegen ist die Leerstandsquote in den Plattenbaugebieten überdurchschnittlich hoch. Insofern wäre die Möglichkeit, die Zweckentfremdungsverbotsverordnung nur auf Teilgebiete zu beschränken, wohnungswirtschaftlich sinnvoll.

PDS: Die Urteile sind nach unserer Information noch nicht rechtskräftig. Die Senatsverwaltung setzt sich nach unserer Kenntnis gegenwärtig mit der schriftlichen Urteilsbegründung auseinander und prüft die Frage der Rechtsmitteleinlegung. Das OVG ist aber als Rechtsanwender an die bestehenden Gesetze gebunden. Wenn also das geltende Recht für Berlin hier keinen Spielraum lässt und der Wegfall des Zweckentfremdungsverbotes rechtskräftig ist, dann könnte man darüber nachdenken, durch Änderung des Mietrechtsverbesserungsgesetzes differenziert für Teilmärkte ein Rechtsinstrument für eine ausgeglichene Stadtteilentwicklung zu schaffen, damit nicht zu Lasten der Wohnungssuchenden erschwinglicher Wohnraum in einigen Quartieren durch gewerbliche Nutzung erschwert und in anderen wiederum ganz auf Gewerbeansiedlung verzichtet wird. Vorstellbar ist, dass eine von Berlin ausgehende Bundesratsinitiative im Bundestag unterstützt oder im Einvernehmen mit der Stadt selbst eingebracht wird.

5. Nach Meinung vieler Experten fördert die Eigenheimzulage Zersiedlung sowie Stadtflucht und privilegiert den Neubau. Wie stehen Sie zu dieser Bewertung und wo sehen Sie Reformbedarf?

SPD: Die derzeitige Diskussion zur Bedeutung der Eigenheimzulage für die Stadt-Umland-Wanderung wird ebenso wie das Verhältnis der Förderung von Bestand und Neubau kontrovers diskutiert. Die Frage ist, ob der Einfluss der Wohneigentumsbildung auf die Stadt-Umland-Wanderung nicht häufig überschätzt wird. Neuere Untersuchungen zeigen, dass beispielsweise die Randwanderung von Arbeitsstätten, wenig kinderfreundliche Wohnumfeldbedingungen in innerstädtischen Bereichen und der Bezug von Neubau-Mietwohnungen wesentliche Faktoren sind. Die jetzt von den Bundesländern einstimmig in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse der Eigenheimzulage wird dazu sicher neue Erkenntnisse liefern. Ob sich aus den Ergebnissen dieser Analyse, die gegen Ende des Jahres 2002 vorliegen sollen, Änderungsbedarf ergibt, bleibt abzuwarten.

Bündnis 90/Die Grünen: Die Eigenheimzulage muss auch in Zukunft Bestand haben, aber inhaltlich reformiert werden. Dabei kann das Konzept differenzierter Investitionszulagen, das der Mieterbund vorgeschlagen hat, als Grundlage genommen werden. Deutlich besser als bisher müssen die Eigentumsbildung und eigene Investitionen im Wohnungsbestand gefördert werden, allerdings in Verbindung mit Regeln, die verhindern, dass Mieter verdrängt werden.

Darüber hinaus wollen wir die Wohneigentumsförderung regional differenzieren, um damit den Preisunterschieden zwischen großen Städten und ländlichen Regionen besser zu entsprechen. Wohngenossenschaften sind eine wichtige Alternative zum individuellen Wohneigentum, die Bevölkerungsschichten mit niedrigen Einkommen erst den Zugang zum Wohneigentum eröffnet. Mit der Reform der Eigenheimzulage wollen wir auch Genossenschaften wirksamer fördern als bisher. Energiesparendes Bauen im Neubau und Bestand soll sich lohnen. Deshalb wollen wir im Rahmen der Eigenheimzulage den besonders energieeffizienten Passivhausstandard im Neubau und die energetische Modernisierung bestehender Eigenheime und Eigentumswohnungen mit einem Ökobonus fördern.

CDU/CSU: Wer nach den wirklichen Ursachen und Motiven für die Stadt-/ Umlandwanderungsprozesse forscht, wird aus den vorliegenden zahlreichen Analysen und Umfragen unschwer feststellen können, dass der Wohnungseigentumserwerb nur zu den so genannten weichen Faktoren gehört. Da in der Hauptsache Wohnen den Arbeitsplätzen folgt, muss Politik mehr für das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Städten, ein verstärktes Grundstücks- und attraktiveres Wohnungsangebot in innerstädtischen Gebieten tun. Dazu gehören natürlich auch eine an den nachhaltigen Prinzipien ausgerichtete kommunale Planung wie ein Bauplanungsrecht. Eine von CDU und CSU geführte Regierung wird die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums im Neubau und Bestand stärken, die Eigenheimförderung familienfreundlicher gestalten und das Wohneigentum wirksamer in die Förderung der privaten Altersfürsorge einbinden.

PDS: Die Eigenheim-Förderung müsste regional wie sozial stärker differenziert werden. Es wäre möglich, den Fördergrundbetrag in seiner Höhe neu zu staffeln. Bau oder Sanierung im Innenstadtbereich und niedrigeres Einkommen - höherer Grundförderbetrag. Bei Bau oder Erwerb in neu zu erschließenden Siedlungsgebieten und bei höherem Einkommen kann der Förderbetrag reduziert werden. Dies würde der Zersiedlung entgegenwirken. Die PDS wird sich außerdem für eine differenzierte Genossenschaftszulage stark machen. Dazu gehört auch der Erwerb von Anteilen an traditionellen, bestehenden Genossenschaften. Dies soll es vor allem jungen Leuten ermöglichen, Anteile an Wohnungsgenossenschaften zu erwerben, die gutes, sicheres, dabei aber auch bezahlbares und mobiles Wohnen in der Stadt ermöglichen.

6. Nach anfänglichem Widerstand des Bundesfinanzministers hat die Bundesregierung Handlungsbedarf wegen des immens gewachsenen Leerstands von Wohnraum im Osten anerkannt und ein Förderprogramm zum Stadtumbau aufgelegt. Wie bewerten Sie Zielsetzung und Konditionen dieses Programms? Wo sehen Sie Änderungsbedarf? Welche Empfehlung geben Sie für den Umgang mit schrumpfenden Städten generell?

SPD: Das Programm "Stadtumbau Ost" stellt insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Rückbau und die Aufwertung von Stadtquartieren zur Verfügung und geht damit erheblich über das von der Expertenkommission "Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel" geforderte Finanzvolumen hinaus. Das Programm ist auf acht Jahre bis zum Jahr 2009 ausgelegt. Die einzelnen Fördermodalitäten für 2002 sind in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern festgelegt und können in den Folgejahren bei Bedarf modifiziert werden. Näheren Aufschluss über den Umfang und die spezifische Ausrichtung des erforderlichen Stadtumbaus wird eine zusammenfassende Auswertung der 267 Stadtentwicklungskonzepte bringen, die zurzeit im Rahmen eines Bundeswettbewerbes erstellt werden.

Bündnis 90/Die Grünen: Mit der Reform des Altschuldenhilfegesetzes und dem Programm "Stadtumbau Ost" haben wir die Initiative für die Bewältigung des Strukturwandels in Ostdeutschland ergriffen. Die rot/ grüne Bundesregierung fördert mit rund 1 Milliarde Euro die Modernisierung von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden in der Innenstadt, hilft beim Rückbau und Abriss von längerfristig leer stehenden Wohnungen und fördert gleichermaßen die Aufwertung betroffener Stadtteile. Die Teilnahme von 260 Kommunen an dem städtebaulichen Wettbewerb Stadtumbau Ost spricht für die hohe Akzeptanz des Programms. Wir setzen uns für die weitere Verbesserung des Programms Stadtumbau Ost ein ebenso wie für weitere Entlastungen der Wohnungswirtschaft bei den Altschulden, für einen Grundsteuererlass bei dauerhaftem Leerstand und für die Befreiung von Grunderwerbssteuern bei leerstandsbedingten Gesellschaftsübernahmen und Verschmelzungen. Zunehmender Leerstand in strukturschwachen Regionen Westdeutschlands erfordern aber auch hier neue Konzepte für einen Stadtumbau.

CDU/CSU: In Berlin stehen zurzeit mehr als 100000 Wohnungen leer. Vom erheblichen Leerstand sind dabei die im Ostteil der Stadt gelegenen Plattenbausiedlungen betroffen. Trotz enormer Anstrengungen der letzten Jahre besteht immer noch ein hoher Nachholbedarf bei der Modernisierung der Bestände und der öffentlichen Infrastruktur. Mit den Mitteln aus dem Programm Stadtumbau Ost sollen vorwiegend punktuelle Verbesserungen durch Abriss einzelner Gebäude - wie zum Beispiel ungenutzter, auch in Zukunft nicht benötigter Kitas und Schulen - erreicht werden. Darüber hinaus können Rückbaumaßnahmen an einzelnen leer stehenden Wohngebäuden vorgenommen werden, wenn dies nachfolgend eine städtebauliche Aufwertung des Standortes zur Folge haben sollte. Um ein Höchstmaß an Effektivität dieses Programms zu erreichen, muss darauf geachtet werden, dass die knappen zur Verfügung stehenden Mittel direkt in diese Stadtreparatur fließen. In Zeiten einer angespannten Haushaltslage dürfen Beträge in dieser Größenordnung nicht mehr für überflüssige Wettbewerbsverfahren ausgegeben werden; vielmehr geht es darum, die zusätzlich bereitgestellten knappen Mittel direkt in die Maßnahmen fließen zu lassen und für den "Overhead" endlich die eigenen Ressourcen zu nutzen. Das Ziel dabei muss aber immer sein, das Wohnumfeld und damit die Attraktivität der Städte zu verbessern und nicht die Wohnraumvernichtung großen Stiles. Hierzu bedarf es eines schlüssigen Konzepts unter der Mitwirkung von Sachverständigen. Was Berlin betrifft, so kann davon ausgegangen werden, dass schon mittelfristig wieder die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum signifikant zunehmen wird. Grundsätzlich gilt, dass der Wohnungsabriss nur im Einzellfall unter sorgfältiger Abwägung erfolgen darf.

PDS: Ohne Übertreibung: Ohne den ständigen Druck der Opposition der PDS gäbe es heute kein "Stadtumbauprogramm Ost". Bereits im Januar 2000 haben wir dazu im Bundestag den ersten Antrag gestellt. Es folgten weitere zwölf in den letzten beiden Jahren. Erst nach langen Debatten hat das Bundeskabinett reagiert und sein eigenes Programm vorgelegt. Die Finanzierung ist allerdings unzureichend.

Von den angekündigten 2,7 Milliarden Euro bis zum Jahr 2009 ist in den Kommunen bislang wenig angekommen. Das ganze Verfahren ist zudem umständlich und bürokratisch und muss dringend nachgebessert werden. Um die Fördermittel des Bundes in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zu erhalten, müssen die Länder und Kommunen 1,6 Milliarden Euro kofinanzieren. Gerade dort aber, wo der Leerstand besonders katastrophal ist, sind auch die Länder und Kommunen besonders finanzschwach.

Der Anteil der Kommunen an der Kofinanzierung muss auf 10 Prozent begrenzt und im Bedarfsfall ganz erlassen werden. Wohnungsunternehmen mit hohen Leerständen sind endlich und endgültig von DDR-Altschulden zu entlasten. Die bisherige Härtefallregelung reicht dafür nicht aus. Schrumpfende Städte wird es in Zukunft nicht nur in Ost-Deutschland geben. Die Wirtschafts-, Struktur-, Stadt- und Regionalförderung, die bisher immer auf Wachstum ausgerichtet war, ist neu zu definieren und darauf zu lenken, dass die Funktionsfähigkeit der Kommunen und Regionen trotz Bevölkerungsrückgang erhalten bleibt.

7. Die Städte driften immer mehr auseinander. In den Quartieren, die Gegenstand der Initiative "Soziale Stadt" sind, zeigen sich konzentriert Probleme der gesamten Gesellschaft, die in diesen Wohngebieten zwar nicht entstehen, aber dort abgelagert werden. Sind Ihrer Auffassung nach Modifizierungen beim Förderprogramm der Initiative "Soziale Stadt" erforderlich? Treten Sie dafür ein, über finanzielle Förderung hinaus die weitere Herausbildung benachteiligter Quartiere durch eine sozial gerechte und integrierte Stadtpolitik zu vermeiden? Wie kann diese Stadtpolitik aussehen?

SPD: Das soziale Klima ist, verglichen mit vielen anderen Großstädten, ein Standortvorteil Berlins. Berlin als Ort des Gemeinschaftlichen zu erhalten ist das Ziel einer sozialen Stadtentwicklung. Unterschiedliche Wohnanlagen mit differenzierten Mieten und Ausstattungen sind Bestandteil einer Strategie der Sozialen Stadt. Gleichzeitig ist es das Anliegen der SPD, für die Bedingungen gleicher Teilhabe zu sorgen, der Ausgrenzung zu begegnen und Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Die Ergebnisse des von der rot/grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachten Förderprogramms "Soziale Stadt" in den Quartiersmanagement-Gebieten sind vielversprechend, wir werden uns für eine Fortführung des Programms nach der Bundestagswahl stark machen. Die Erfahrungen mit dem Engagement und der Übernahme von Verantwortung durch Bürgerinnen und Bürger im Quartiersmanagement sind ein Ausgangspunkt für eine gesellschaftliche Diskussion über eine wirksame Politik der sozialen und kulturellen Integration.

Bündnis 90/Die Grünen: Demographischer Wandel, Bevölkerungsrückgang und die regionale Ausdifferenzierung der Wohnungsmärkte stellen die Bau- und Wohnungspolitik vor neue Anforderungen. Wohnungsleerstände in Ostdeutschland und vereinzelt im Westen und zunehmende soziale Polarisierung in den Städten erfordern eine integrierte Stadtentwicklungsplanung und Stadtumbaukonzepte, um die Städte zukunftsfähig zu machen. Wir wollen die Wohnungs- und Städtebauförderung und das von der rot/grünen Regierung aufgelegte Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" auf hohem Niveau fortsetzen und weiterentwickeln. Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Wohnungs- und Städtebaupolitik müssen dabei ressortübergreifend zusammengeführt werden. Wir wollen die Qualität des Wohnens und der Wohnumgebung in den Stadtteilen und Siedlungen verbessern - für Kinder ebenso wie für die älter werdende Stadtgesellschaft. Dazu gehören schadstofffreie Wohnungen, attraktive Grün- und Freiflächen, weniger Lärm und Unfallgefahren, bessere Schulen, Spiel- und Sportangebote und wohnungsnahe Dienstleistungen. Bei der Planung von Wohnungen und Wohnumfeld sind veränderte Familienverhältnisse und Haushaltsformen ebenso zu berücksichtigen wie die Lebens- und Arbeitsweise von Familien und Frauen.

CDU/CSU: CDU und CSU unterstützen Notwendigkeit und Ziele des Programms "Soziale Stadt", das auf einer Bund-/Länder-Gemeinschaftsinitiative von 1996 fußt. Das auf integrierte Handlungs- und Förderansätze abstellende Programm hat sich im Grundsatz bewährt und muss deshalb fortgeführt werden. Vor allem zwei Defiziterfahrungen aus der rot/grünen Regierungszeit sollten allerdings auf den Prüfstand gestellt werden: Zum einen die Finanzierungspraxis, die Bundesfinanzhilfen vollständig aus der Umschichtung von Mitteln aus der sozialen Wohnraumförderung aufzubringen, zum anderen die mangelnde Kopplung und Abstimmung mit anderen Programmen und finanziellen Hilfen des Bundes, die letztlich ebenfalls auf Verbesserung der Funktionsfähigkeit unserer Städte abstellen.

PDS: Wir befürworten, dass mit diesem Förderprogramm nicht nur bauliche, sondern auch soziale und ökologische Infrastruktur in benachteiligten Quartieren gefördert wird. Dennoch kann ein noch so gut gemeintes Förderprogramm wie dieses oder die Städtebau- und Wohnungsförderung insgesamt natürlich nicht das gesellschaftliche Problem der zunehmenden Spaltung der Bevölkerung in Arbeit"besitzende" und Arbeitslose oder von Sozialleistungen Abhängige überwinden. Denn der Verlust von Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung gefährdet auch die Funktionsfähigkeit der Kommunen. Stadtpolitik muss deshalb immer auch Gesellschaftspolitik, muss Strukturpolitik zum Erhalt und zur Ansiedlung von Gewerbe, Forschung und Arbeitsplätzen sein. Deshalb hat die PDS zur Bundestagswahl 2002 in ihrem Beschäftigungspolitischen Programm unter anderem vorgeschlagen, den Kommunen wieder einen angemessenen Anteil an den Steuereinnahmen zu sichern und damit kommunale Handlungsfähigkeit und öffentliche Investitionen zu ermöglichen. Damit können regionale Wirtschaftskreisläufe erhalten und Stadt- und Regionalentwicklung, Wohnungs- und Arbeitsmarktförderung verknüpft werden.

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Detlef Dzembritzki (SPD)

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Petra Pau (PDS)

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Kurt Wansner (CDU)

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Franziska Eichstädt-Bohlig
(Bündnis 90/Die Grünen)

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin