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Während ganz Berlin die magere Sparsuppe auslöffelt, angeln sich einige schnell letzte Fleischbrocken aus den Küchentöpfen. Nicht um das Gewicht zu halten, sondern um Speck für schlechte Zeiten anzusetzen. Ungefähr so lässt sich die Gehaltsentwicklung in den Vorstandsetagen einiger städtischer Wohnungsbaugesellschaften umreißen. Der Landesrechnungshof kritisiert in seinem aktuellen Bericht, dass die angekündigte Regulierung der Bezüge geschickt im Vorfeld unterwandert wurde.
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Kräftige Gehaltsaufbesserungen konnten die Vorstände und Geschäfts-führer einiger städtischer Wohnungbaugesellschaften zwischen 1997 und 2000 für sich verbuchen. Als "unangemessen" verurteilt der Landesrech-nungshof in seinem Bericht für das Jahr 2000 diese Erhöhungen, die unter Zustimmung der Aufsichtsräte stattfanden. Sogar die in diesen Kontroll-gremien sitzenden Vertreter der Landesregierung hätten "keinen Widerstand geleistet".
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Eigentlich hatten Senat und Abgeordnetenhaus beschlossen, nach mehrjährigen Vorarbeiten die Einkommen in den obersten Etagen aller Wohnungsbaugesellschaften ab 2000 einheitlich zu regeln. Ein von der Unternehmensgröße abhängiger Grundbetrag sollte mit einer Leistungs-prämie gekoppelt werden. Die faire Regelung ging nach hinten los. So wurden Jahresgrundgehälter "aus nicht nachvollziehbaren Gründen" um 37 Prozent erhöht, regelmäßig ausgeschüttete Prämien willkürlich schon mal verdrei- oder gleich vervierfacht.
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Im Ergebnis sind die Gesamtbezüge in einigen Wohnungsunternehmen teils um 20, teils um 60 Prozent höher ausgefallen als in den zurückliegenden Jahren. Laut Information einer Berliner Tageszeitung sollen auch bei der Wohnungsbaugesellschaft "Stadt und Land" die Bezüge kräftig gestiegen sein. Die Pressestelle des Unternehmens gab auf Nachfrage bekannt, dass man solche Berichte "grundsätzlich nicht kommentiere". Allgemein bewegten sich aber die derzeitigen Einkommenshöhen ihrer Geschäftsführer "eher im unteren Drittel vergleichbar Tätiger". Ergänzt werden die dürftigen Angaben durch den Hinweis, dass Anfang 2002 die Chefetage "durch das Ausscheiden von drei Prokuristen und einem Geschäftsführer auf drei Personen reduziert" wurde. Es wird gespart, lautet die frohe Botschaft. Die Geschäftsberichte 1999 und 2000 der Gesellschaft sind in diesem Punkt wenig transparent, da sie nur die Gesamtbezüge aller Geschäftsführer ausweisen.
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Der Landesrechnungshof folgert unbeirrt und messerscharf, dass einige Einkommen im Hinblick auf das angekündigte neue und erfolgsorientierte Vergütungssystem nochmal zügig angehoben wurden, gerade auch wenn Leistungen "nicht in vollem Umfang erreicht werden". In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht man die Verhältnisse dagegen seit 2001 schon wieder im Lot. "In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen sind konkrete Vorgaben für die Vergütung erarbeitet worden", verkündet Pressesprecherin Petra Rohland. So wurden mit Hilfe einer Unternehmensberatung das allgemein branchenübliche Einkommen wie auch die Bezahlung in anderen Kommunen ermittelt. Die obere Grenze der in Berlin gezahlten Gehälter ist nun auf 85 Prozent der in anderen Kommunen gewährten Beträge festgesetzt. "Alle Wohnungsbaugesellschaften liegen mit ihren Sockelgehältern und Prämienzulagen innerhalb dieser Vorgabe", ist die erlösende Botschaft aus dem Hause Strieder. Ein Herunterstufen sei in keinem Fall nötig gewesen.
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Der Berliner Landesrechnungshof hat eine verstärkte Kontrolle der Kontrolleure angemahnt: "Besonderes Augenmerk ist auf die Kontrolle der von Berlin in die Überwachungsorgane der Unternehmen entsandten Vertreter zu richten."
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Sabine Schuster
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Der aktuelle Berliner Landesrechnungshofbericht "jb 2002"
bezieht sich auf das Jahr 2000 und ist im Internet unter
www.berlin.de/ rechnungshof
zu finden.
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" Im Übrigen ist eine Mehr-belastung für heraus-gehobene Leitungskräfte in einem überschaubaren Zeitraum ohne finanzielle Abgeltung durchaus zu-mutbar."
Aktueller Landesrechnungs-hofbericht
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