MieterMagazin

 Juli/August 2003 - aktuell

Schutz der Kleingärten

Schollen mit und ohne Zukunft

Die Schutzfrist der Berliner Kleingartenanlagen läuft im Jahr 2004 aus. Laut aktuellem Kleingartenentwicklungsplan (KEP), der vom Senat bislang noch nicht beschlossen wurde, ist der überwiegende Teil der Parzellen aber auch weiterhin sicher. Allerdings wird eine Garantie von weiteren zehn Jahren, wie noch in der Periode zuvor, nicht mehr für alle Standorte gegeben. Einige Kleingartengebiete werden nach 2004 sogar endgültig aufgegeben.

Der neue KEP sieht vor, 87 Prozent der jetzt vorhandenen Anlagen auch in Zukunft zu schützen, davon ungefähr ein Drittel um weitere sechs Jahre, die restlichen zwei Drittel sollen bis mindestens 2014 Bestand haben. Die Verlängerung der Schutzfrist für die Berliner Kleingärten ist an den meisten Stellen im Stadtgebiet ohne Vorbehalte möglich. Die eigentlich dort laut Flächennutzungsplan vorgesehenen Wohnungs- und Gewerbebauten werden noch einige Zeit auf sich warten lassen, weil die Stadt nicht so rasant wächst, wie einst prognostiziert. Schon 2001 hatte deshalb Stadtentwicklungssenator Peter Strieder mehrere Kleingartenanlagen als "nachrangige" Standorte und "ohne Priorität" für Bautätigkeiten eingestuft und den Fortbestand bis 2014 zugesagt, "damit das Bangen und die Sorge um die Zukunft der Kleingärten nicht unnötig ausgedehnt wird", so Strieder.

Auf 13 Prozent der derzeitigen Kleingartenfläche in Landesbesitz aber werden ab 2004 die im Flächennutzungsplan von 1994 festgelegten Bauvorhaben Vorrang haben. "Berlin muss auch Interesse daran haben, Grundstücke zu veräußern", begründet Beate Profé von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung diese Entscheidung. Im Gespräch ist unter anderem ein großflächiges Einzelhandelszentrum auf dem Gebiet der Kolonie Bornholm I/II in Prenzlauer Berg. Jürgen Hurt, der Präsident des "Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde", wertet den Plan trotz der Reduzierung der Kleingärten als "eine sehr positive Sache". Der Verband, in dem die meisten Berliner Kleingärtner organisiert sind, war gleich zu Beginn an jedem Schritt der Planung beteiligt. "Das war neu", lobt Hurt die Zusammenarbeit, "wir haben in dem Plan versucht, Härten zu vermeiden." Vor allem seien nun keine großen zusammenhängenden Flächen gefährdet, und mit einer Vertragslaufzeit über mindestens sechs Jahre würde sich auch für eine Familie eine Schrebergartenpacht noch lohnen. Aber er schränkt auch ein, dass "volle Zufriedenheit bei allen nicht möglich ist". Schon 1994, als der Flächennutzungsplan veröffentlicht wurde, kamen innerhalb kurzer Zeit mehr als 75000 Unterschriften von Kleingärtnern zusammen, die sich vehement für den Erhalt der gefährdeten kleinen Grün-Oasen in der Stadt aussprachen.

In den letzten 20 Jahren ist ein Drittel der städtischen Kleingartenfläche verloren gegangen, trotzdem sind noch immer Parzellen im Angebot, die sich aber "überwiegend in schlechter Lage befinden", so Präsident Hurt. "Standorte können sich ändern, manche sind später mitunter nicht mehr so attraktiv", so die Erfahrung. Klaus Westenberger (SPD) hält es aus stadtpolitischen Erwägungen für wünschenswert, dass "an einigen Stellen, wie zum Beispiel am Siemensdamm, eine andere Entwicklung zugelassen wird". Aber auch ein mit zwei U-Bahnlinien hervorragend erschlossenes innerstädtisches Kleingartenareal könne nicht auf ewig nur "eine geringe Pacht" abwerfen, sondern müsse entsprechend "vermarktet" werden, fordert Westenberger. Claudia Hämmerling, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Grünen, hält es dagegen angesichts des immensen Leerstandes bei Wohn-, Büro- und Einzelhandelsflächen "für wirtschaftlich unsinnig sowie ökologisch und sozial unverträglich, 13 Prozent der Berliner Kleingärten für Neubauvorhaben zu opfern oder dem Liegenschaftsfonds zu übertragen."

Sabine Schuster

Bei Klick: Vergrößerung des Fotos

Idyllen mit Verfalldatum:
13 Prozent der Kleingärten müssen ab nächstem Jahr Bauvorhaben weichen
Foto: Sabine Schuster

" Ein Rückgang der Kleingärten auf 70000 Stück ist abzusehen."
Jürgen Hurt, Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde

  Die jeweiligen Fristen für die einzelnen Kleingartenanlagen wollte die Senatsverwaltung noch im Juni festlegen (nach Redaktionsschluss) und anschließend im Internet unter www.stadtentwicklung. berlin.de veröffentlichen. Bevor der KEP rechtskräftig wird, muss er den Rat der Bürgermeister, den Senat und das Abgeordnetenhaus durchlaufen.

 In Zahlen

Stille Reserve
Die so genannten "sonstigen Kleingärten" sind nicht über einen Bebauungsplan abgesichert. Sie dienen im weitesten Sinne als stille Reserve für zukünftige innerstädtische Entwicklungen. Während ungenutzte Grundstücke oft brach liegen, übernehmen die Kleingärten eine ökologische und soziale Funktion. Zurzeit haben 72000 Parzellen in Berlin diesen Status. Sie umfassen mit einer Fläche von 3085,5 Hektar knapp 4 Prozent der gesamten Stadtfläche. Die begehrten "Dauerkleingärten" dagegen sind im Bebauungsplan eingetragen, allerdings ist ihre Anzahl von 7542 Parzellen erheblich geringer, und sie bedecken nur 283 Hektar. Geplant ist, in den nächsten zwei Jahren weitere 35 Standorte in "Dauerkleingartenanlagen" umzuwidmen.

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Wilhelmstraße 74, 10117 Berlin