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Wer ein Stück Käse kauft, wird sich kaum damit zufrieden geben, dass die Verkäuferin den Preis mal eben schnell schätzt: Der Kunde wird darauf bestehen, es zu wiegen und dann nach Gewicht bezahlen. Gleiches gilt für Strom in der Wohnung, für Gas oder Wasser: Schätzungen des Verbrauchs durch den Vermieter oder durch die Versorgungsbetriebe muss niemand akzeptieren. Um jedoch das genaue Gewicht oder die verbrauchte Menge zu bestimmen, müssen die Messgeräte geeicht sein.
"Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme gehören zahlenmäßig zu den größten Gruppen eichpflichtiger Messgeräte", weiß man beim Berliner Landesamt für das Mess- und Eichwesen (LME). Durch die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe sowie einer verbrauchsorientierten und somit gerechten Kostenverteilung auf die einzelnen Verbraucher sei "die korrekte Anzeige dieser Messgeräte innerhalb garantierter Fehlergrenzen von großer wirtschaftlicher Bedeutung". Besagte Anzeigen nach einer Norm auszurichten, sie also auf Richtigkeit zu prüfen, nennt man "eichen". Ein Kilogramm eines Stücks Käse ist auf jeder Waage genau ein Kilogramm. Ein Kubikmeter Wasser wird auf jedem neuen, geeichten Wasserzähler genau als ein Kubikmeter angezeigt; in jeder Wohnung, egal ob in Pankow oder Lichtenrade - zumindest für eine Weile. Denn nach geraumer Zeit kommt es zu leichten Verschiebungen der Messergebnisse (siehe Interview). Aus diesem Grunde müssen alle Geräte nach einiger Zeit neu geeicht werden. Dies erledigen in der Regel staatlich anerkannte Prüfstellen der Versorgungsunternehmen oder Hersteller unter Aufsicht der Eichbehörde. Eine Eichung kann nicht vor Ort - etwa in der Wohnung des Mieters - vorgenommen werden, weil es dort an geeignetem Laborgerät fehlt. Deshalb kommen in regelmäßigen Abständen (siehe Kasten) die von der Behörde - oder von der Prüfstelle - beauftragten Handwerker und bauen die Zähler aus. Dafür müsste streng genommen ein Ersatzgerät gestellt werden, das nach der Nacheichung des ursprünglichen wiederum ausgetauscht wird. Um diesen Aufwand - und damit auch Kosten - zu vermeiden, nehmen die Handwerker das alte Gerät allerdings in der Regel mit und installieren ein frisch geeichtes. Das muss kein neues, sondern kann auch ein gebrauchtes und generalüberholtes sein. Die Pflicht, Messgeräte eichen zu lassen, hat nach Auskunft des LME derjenige, der "die betreffenden Messgeräte im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereit hält". Die Eichpflicht etwa des Hauptwasserzählers an der Übergabestelle des Trinkwassers zum Mietshaus obliegt den Wasserbetrieben. Hat der Vermieter in den Wohnungen weitere Verbrauchszähler installiert, hat er für diese weiteren Zähler die Eichpflicht. Rechnet der Mieter womöglich mit einem Untermieter den Verbrauch über einen separaten Zähler ab, obliegt die Eichpflicht für diesen Zähler dann dem Mieter. Dies kann nicht durch individuelle Vereinbarungen, etwa im Mietvertrag, umgangen werden. Die Zweite Berechnungsverordnung erlaubt es allerdings dem Vermieter, die Kosten der Verbrauchserfassung als Betriebskosten auf seine Mieter abzuwälzen. Dazu muss aber erwiesen sein, dass es sich um einen periodischen Wechsel und nicht etwa um einen Austausch deshalb handelt, weil das Gerät defekt ist, urteilte das Amtsgericht Bernkastel-Kues. Anderenfalls handelt es sich um eine Instandsetzung, deren Kosten der Vermieter zu tragen hat (Az. 4 C 509/99).
alo
Nachgehakt
"Technisch und optisch einwandfrei"
Der Leiter des Landesamts für das Mess- und Eichwesen Berlin, Dieter Baumgarten, zum Thema Eichen von Verbrauchszählern.
MieterMagazin: Warum weichen Zähler nach einiger Zeit von der normierten Einstellung ab?
Baumgarten: Das kann mehrere Gründe haben. Die beiden Häufigsten sind zum Beispiel mechanische Abnutzung sowie Verschmutzungen, etwa in einem Wasserzähler. In Berlin enthält das Wasser viel Kalk, der sich ablagern kann. Aber auch Reparaturen am Rohrnetz und Rost können dafür sorgen, dass sich Schwebstoffe im Zähler festsetzen. Das kann dazu führen, dass sie schneller oder langsamer laufen, sie können aber auch stehen bleiben.
MieterMagazin: Wie funktioniert eine "Eichung"?
Baumgarten: Eichung heißt, dass ein Gerät amtlicherseits technisch und optisch geprüft wird. Dabei wird festgestellt, ob ein Zähler den Bauvorschriften entspricht, die zugelassenen Fehlergrenzen einhält und richtig anzeigt. Gibt es keine Beanstandung, wird das Gerät durch den Eichstempel zur Verwendung freigegeben. Eine Waage zum Beispiel muss bei uns "Kilogramm" anzeigen und nicht etwa "Pound". Entspricht ein Gerät nicht den Eichvorschriften, muss der Besitzer für die Instandsetzung oder Reparatur sorgen und es uns erneut zur Prüfung vorlegen.
Interview: Andreas Lohse
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