MieterMagazin

 Juni/Juli 2004 - aktuell

"Schufa"-Mieterwarndatei

Datenschutz bleibt auf der Strecke

Derzeit wirbt die Schufa in ganz Deutschland neue Vertragspartner an: die Wohnungsunternehmen. So könnte sich jeder Vermieter über die finanziellen Verhältnisse von Wohnungsbewerbern informieren - und möglicherweise den Mietvertrag verweigern.

Sie sind mit der Kreditrückzahlung an Ihre Bank im Rückstand? Oder haben eine Jahre alte Klage gegen Ihren ehemaligen Vermieter wegen Mietminderung anhängig? Konnten eine Handy-Rechnung nicht begleichen? Dann könnte Ihnen die neue Traumwohnung verwehrt werden.

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) hat schon sehr viele Daten gesammelt: 317 Millionen Einzeldaten über 59 Millionen Personen. Fast jeder erwachsene Bundesbürger ist "gespeichert". Wer bei Bank oder Sparkasse ein Girokonto führt, darf dort verzeichnet sein, ebenso wer mit dem Handy telefoniert, beim Versandhandel bestellt oder ein Auto least. Seit einem Jahr bewirbt die Schufa nun große Wohnungsunternehmen mit mehr als 100 Mieteinheiten als Kunden.

Die Werbestrategie der Schufa geht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf. Viele Vermieter wurden bereits Vertragspartner und geben personenbezogene Daten weiter oder fragen Daten bei Neuvermietungen ab. Pressesprecher Stefan Horst von der Schufa Holding erläutert: "Unsere Kunden bekommen nur Informationen über vorliegende Zahlungsstörungen. Die fangen bei einem Mahnbescheid an." Allerdings werden diese "Negativmerkmale" nicht nur aus Mietverhältnissen, sondern aus allen gespeicherten Bereichen weitergegeben.

Leider vertreten die Datenschützer von Bund und Ländern noch sehr unterschiedliche Positionen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht hier kein Arbeitsfeld für die Schufa, ein Wohnverhältnis sei kein Kreditverhältnis. In der MieterZeitung 2/2004 des DMB hält er "eine derartige Mieterwarndatei der Schufa" für datenschutzrechtlich bedenklich. Vermieter seien nicht darauf angewiesen, "sich im Vorhinein über die Bonität von Kunden zu informieren".

Anders sehen dies die Datenschützer aus Bremen oder Berlin. Diese akzeptieren den Anspruch der Schufa, auch Mieterdaten zu sammeln. "Eine Kaution von drei Monatsmieten deckt nicht den Zeitraum einer möglichen Klage ab", da kämen schnell ein bis zwei Jahre zusammen, begründet dies Daniel Holzapfel, Mitarbeiter beim Berliner Beauftragten für Datenschutz. Er sieht sich und die Bürger in einer Zwickmühle: "Datenschutzrechtlich wird uns das jetzt als Verbesserung angepriesen gegenüber der umfassenderen Eigenauskünfte, die bisher oft vom Vermieter verlangt wurden."

"Mir schwebt vor", so Holzapfel, "dass der Vermieter ausschließlich Daten aus früheren Mietverhältnissen beziehen kann. Eine Schufa-Auskunft könne kein K.O.-Kriterium für den Wohnungsbewerber sein, "schließlich ist die Wohnung ein lebenswichtiges Gut", so Holzapfel. Ihm sind allerdings schon die ersten Fälle von Ablehnung eines Neumieters nach einer Schufa-Auskunft bekannt.

Im September treffen sich die Datenschützer der Länder und des Bundes erneut mit der Schufa, um die Konditionen der Datenweitergabe datenschutzrechtlich abzusichern.

Clara Luckmann

  Tipp:
Jede/r kann sich über den Antrag auf Eigenauskunft gegen eine Gebühr bei der Schufa darüber informieren, wer welche Daten innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate abfragte:
Schufa,
Mariendorfer Damm 1-3
(Ullstein-Haus),
12099 Berlin
www.schufa.de

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