MieterMagazin

 Juni 2002 - aktuell

Antidiskriminierungsgesetz

Gleichheit herstellen - aber wie?

Heftig umstritten bereits in der Vorbereitungsphase: Die rot-grüne Regierungskoalition arbeitet derzeit an einem "Antidiskriminie-rungsgesetz". Die ersten Entwürfe stießen auf vehemente Kritik. Auch auf das Mietrecht wird sich das Gesetz, das den Schutz von Minderheiten garantieren soll, auswirken. Während der Deutsche Mieterbund (DMB) dem Vorhaben prinzipiell wohlwollend gegen-übersteht, wird das politische Projekt von Vermieterseite unter Beschuss genommen.

In seiner Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Antidiskriminierungs-gesetzes befürwortete der DMB die Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht: Das Gesetz fördere allgemein die Bewusstseinsbildung für die Probleme von Benachteiligten. Darüber hinaus ermögliche es "eine effizientere Handhabung des Benachteiligungsverbots". Friedrich-Adolf Jahn hingegen, Präsident von "Haus & Grund", dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, bezeichnete den Entwurf als "eine neue Idee zur Beschränkung der Freiheit".

Was nun eigentlich in Sachen Minderheitenschutz kommen wird und wann das passiert, ist jedoch nach wie vor unklar. Den heiß diskutierten Entwurf hatte das Bundesjustizministerium im Dezember 2001 den Verbänden zur Kenntnisnahme herausgegeben. Anlass der Initiative ist eine Richtlinie der EU, die alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2003 einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft und Rasse zu gewährleisten. Dem Entwurf aus dem Hause der Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD) wurden über die EU-Kriterien hinaus weitere hinzugefügt: Auch Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung und Alter dürfen nicht zu Nachteilen führen.

Nach einer Anhörung im Februar entschied die Regierungskoalition, auf letzteres Merkmal zu verzichten. Der Grund: Vergünstigungen für Jugendliche oder Rentner könnten beispielsweise von Personen mittleren Alters ebenfalls eingeklagt werden. Das Gesetz würde in solchen Fällen das Gegenteil von dem bewirken, was es eigentlich beabsichtige. Trotz verschiedener Korrekturen wettert Jahn: Wer nicht beweisen könne, dass er dem Angehörigen einer Minderheit eine Wohnung aus sachlichen Gründen nicht vermietet, müsse nach den im Bundesjustizministerium erarbeiteten Plänen künftig sogar Schadenersatz leisten. "Damit wird künftig jedermann vom Staat genötigt, Zwangsverträge gegen seinen Willen abzuschließen." Solche Bemühungen zur Vermeidung von Schlechter-stellungen "vermeintlicher" Minderheiten bedeuten laut Jahn eine Diskriminierung der Mehrheiten.

Diese Vorwürfe bezeichnet Christian Arns, Pressesprecher im Justizministerium, als schlichtweg falsch: "Die prinzipiellen Gegner eines Antidiskriminierungsgesetzes haben vor allem im Bereich des Mietrechts oft in zynischer Weise Sachverhalte falsch aufgezeigt." Wenn sich mehrere Personen um eine Wohnung bewerben, könne der Vermieter selbstver-ständlich auswählen, wen er wolle. Relevant würde das Gesetz erst in einem anderen Fall: Wenn zum Beispiel ein Vermieter 100 Wohnungen zu vergeben habe, auf die sich 200 Deutsche und 200 Ausländer bewerben und die Wohnungen allesamt an Deutsche vergeben würden. In einem solchen Fall könnte sich ein betroffener Ausländer an einen Anwalt - oder den Mieterverein - wenden. Der Vermieter müsste dann nachweisen, dass die Auswahl der Mieter sachlich begründet ist.

Lars Klaaßen

 Zur Sache:

Terminplan für ein Gesetz
Als Regierungsentwurf kann das Antidiskriminierungs-gesetz vor der Wahl im Sep-tember ohnehin nicht mehr in den Bundestag eingebracht werden. Denn es müsste auch noch den Bundesrat passieren. Deshalb ist nun eine Neufassung in Arbeit, die als Entwurf der sozial-demokratischen Fraktion noch eine geringe Chance hat, schon vor der Wahl vom Parlament in Gesetzesform gegossen zu werden. Gelingt das nicht, muss bis spätes-tens 2003 ein Gesetz formu-liert werden - die EU-Rege-lung verlangt es so.

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