Sie haben Javascript deaktiviert. Die Funktion dieses Scripts: Bei Datei-Zugriff von außen (z.B. von Suchmaschinen) wird das Frameset nachgeladen.

 MieterMagazin

 Mai 2008 - Panorama

Der Mietrechtstipp

Mietminderung: Mangel muss sich auf Wohnqualität auswirken

Durchblättern Sie
MieterMagazin 5/08
Eine Seite zurück       Eine Seite vorwärts

Undichte Fenster oder mangelhafte Heizungen wirken sich in der kälteren Jahreszeit oft besonders negativ auf die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung aus.

Vorausgesetzt, der Mieter hat die Mängel dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung ordnungsgemäß angezeigt, kann er die Miete angemessen mindern. Beseitigt der Vermieter die Mängel nicht, so entfällt aber der Anspruch auf Mietminderung außerhalb der kalten Jahreszeit, weil zwar die Mängel noch vorhanden sind, sich aber wegen der warmen und trockenen Witterung nicht mehr erheblich auf die Wohnqualität auswirken. Eine andauernde Mietminderung wegen defekter Heizung ist also im warmen Sommer ausgeschlossen.

mr

nach oben auf dieser Seite    zurück zur letzten Seite    diese Seite drucken    diesen Artikel versenden als E-Mail    zur Startseite Berliner Mieterverein online

Copyright: Berliner Mieterverein e.V., Behrenstraße 1 C, 10117 Berlin