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Der Bundesrat hat auf Antrag des Bundeslandes Sachsen eine weitere Gesetzesinitiative zur Abrisskündigung beschlossen. Damit Wohnungsunternehmen ihre Wohngebäude schneller leer bekommen, sei dies erforderlich. Mieterbundsdirektor Dr. Franz-Georg Rips warnte hingegen davor, den gesetzlichen Kündigungs- und Mieterschutz von finanziellen Interessen einzelner Wohnungsunternehmen abhängig zu machen.
"Der Stadtumbau Ost muss richtig ins Laufen kommen", so begründete Sachsens Staatssekretär im Innenministerium, Albrecht Buttolo, den Antrag im Bundesrat, mit einer Gesetzesinitiative die Kündigung von Mietern zu erleichtern. Der Bundesrat folgte dem Willen Sachsens, auch wenn die Zeitverzögerung beim Stadtumbau Ost völlig zu Unrecht den Mietern in die Schuhe geschoben wird. Mit der Gesetzesinitiative soll Vermietern ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt werden, wenn ein Abriss geplant ist und die Wohnanlage bereits überwiegend leer gezogen wurde. Den verbliebenen Mietern muss nach der Gesetzesinitiative allerdings Ersatzwohnraum vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung angeboten werden. Gleichwohl werden Mieterschutzrechte massiv beeinträchtigt, wenn ein Vermieter bis zu 50 Prozent der Wohnungen eines Gebäudes auf diese Art und Weise leeren kann und die Wahlmöglichkeiten beim Ersatzwohnraum gering sind. Nach Auffassung des Berliner Mieterverein läuft die Problemlösung beim Stadtumbau in eine völlig falsche Richtung. Die Frage sei, ob man den Stadtumbau Ost mit den Mietern bewältigen wolle oder gegen sie. Auch bei der Bewältigung der Stadtsanierung habe es großer Anstrengungen bedurft, um den Bauprozess bei wachsendem Leerstand auf die Beine zu stellen. Dies aber sei alles ohne Sonderkündigungsrechte für Vermieter möglich gewesen, heißt es beim Berliner Mieterverein. Für bürokratisch agierende Wohnungsunternehmen, starre Gemeindeverwaltungen und unflexible Ministerien beim Stadtumbau Ost werden offensichtlich die Schuldigen anderswo gesucht. Der Deutsche Mieterbund verweist im Übrigen auf die bisherige Rechtsprechung zum besonderen Kündigungsrecht von Vermietern. So hatte beispielsweise das Landgericht Gera (Az.: 1 S 123/03) die Entscheidung des Amtsgerichts Jena (Az.: 22 C 1182/02) bestätigt und Mieter nach Abwägung der gegenseitigen Interessen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen rechtskräftig zur Räumung verurteilt. Die Gesetzesinitiative des Bundesrates fand bei der Bundesregierung keine Zustimmung. Sollte sie im Bundestag Erfolg haben, so befürchtet der Deutsche Mieterbund einen Freifahrtschein für eine Mietervertreibung, die weiteren Leerstand produziere. Die bisherige Kündigungsmöglichkeit erfordere in besonderem Maße den Versuch einer einvernehmlichen Einigung mit dem Mieter und die Darlegung der konkreten Planungsinteressen des Vermieters unter Berücksichtigung des kommunalen Stadtumbaukonzeptes. Deutscher Mieterbund und Berliner Mieterverein lehnen daher das Ansinnen des Bundesrates nach einer besonderen Abrisskündigung kategorisch ab. SPD und Grüne werden von ihnen aufgefordert, die Gesetzesinitiative des Bundesrates zurückzuweisen.
Reiner Wild
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