MieterMagazin

 Mai 2002 - aktuell

Milieuschutz am Arnimplatz

Hebeln Betriebskosten
die Mietobergrenze aus?

Die Mieter der Häuser Malmöer Straße 1, Dänenstraße 22 und 23 sowie Driesener Straße 30 in Prenzlauer Berg wehren sich gegen den Einbau einer Heizzentrale, die übermäßig hohe Betriebskosten verursachen würde. Die Bewohner haben den Verdacht, dass die Investition über die Betriebskosten bezahlt werden soll. Die im Milieuschutzgebiet Arnimplatz geltenden Mietobergrenzen würden damit umgangen.

Im Dezember 2000 flatterte den Mietern der 72 Wohnungen im Häuserblock Malmöer Straße 1, Dänenstraße 22/23 und Driesener Straße 30 eine Modernisierungsankündigung ins Haus. Die Hauseigentümerin "Wohnungs-bau- und Siedlungsgesellschaft von 1924 mbH" kündigte den Einbau einer gasbetriebenen Heizzentrale nach dem so genannten Betreibermodell an: Die Anlage soll von der Bewag errichtet und bezahlt werden, der Eigen-tümer least diese Nahwärmezentrale und legt die Kosten dafür über den Betriebskostenvorschuss auf die Mieter um. Der Eigentümer investiert dabei nur in die Heizkörper und in die Rohrleitungen.

Durch die Modernisierungsumlage von bis zu 48 Cent pro Quadratmeter soll die Miete bis an die Mietobergrenze angehoben werden. Darüber hinaus wurde den Mietern ein Heizkostenvorschuss von 64 Cent pro Quadratmeter angekündigt, von neu Einziehenden wird nach Angaben der Mieter sogar die Zustimmung zu einem Vorschuss von 88 Cent verlangt - "ein Betrag jenseits von gut und böse", sagt die Mieterin Gaby Kutter, "das ist ein Vorschuss, der definitiv Investitionskosten enthält."

Die Mehrheit der Mieter, darunter das Bezirksamt Prenzlauer Berg, das dort die Kita "Gerne-Groß" betreibt, stimmte der Modernisierungs-ankündigung nicht zu. Der Eigentümer verklagte daraufhin sieben Mietparteien auf Duldung der Maßnahmen, weiteren Mietern wurden mehrmals Duldungsklagen angedroht. Seit Ende 2000 sind 19 Mietparteien ausgezogen, 24 weigern sich bis heute, der Modernisierung zuzustimmen.

Der Häuserblock liegt im Milieuschutzgebiet Arnimplatz, wo zum Schutz der Bevölkerung vor Verdrängung Mietobergrenzen erlassen wurden, die je nach Wohnungsgröße 6,80 DM bis 8,18 DM (3,48 Euro bis 4,18 Euro) pro Quadratmeter betragen. Diese Werte verstehen sich nettokalt, Betriebs-kosten bleiben unberücksichtigt. Wenn ein Eigentümer Investitionskosten nicht über die normale Modernisierungsumlage berechnet, weil die Miet-obergrenze bereits erreicht ist, und stattdessen versucht, die Ausgaben über die Betriebskosten auf die Mieter abzuwälzen, ist die Mietobergrenze ausgehebelt. Der Mieterschutz wäre wirkungslos. Das bezirkliche Stadt-planungsamt hat denn auch noch keine erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt: "Der Eigentümer ist bisher nicht bereit, den Nachweis zu erbringen, was Investitionskosten und was Betriebskosten sind", sagt Evelyn Grabowski vom Stadtplanungsamt.

Die Mieter bezweifeln grundsätzlich den Sinn der geplanten Anlage. Um 1980 sind die Häuser schon umfassend saniert und mit Gas-Innenwand-heizern ausgestattet worden, die immer noch ihren Dienst tun. Die geplante Heizanlage soll nicht zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, so dass die Mieter weiterhin das Wasser mit ihren Gas-Durchlauferhitzern erwärmen müssen. Die neue Nahwärmezentrale stünde daher außerhalb der Heizperiode ein halbes Jahr lang völlig still. Mieterin Gaby Kutter glaubt nicht, dass die Anlage wirtschaftlich betrieben werden kann, zumal eine Wärmedämmung der Häuser nicht vorgesehen ist und die Instandhaltung jahrelang vernachlässigt wurde. "Es gibt keinen Nachweis über die Energieeinsparung", sagt die Mieterin.

Im Prinzip soll mit dem hier angewendeten Leasingmodell preiswerte Energie zur Verfügung gestellt werden. "Eigentlich ist das begrüßenswert, aber hier wird es missbraucht", sagt Evelyn Grabowski. Sie hat den Eindruck, dass der Eigentümer die Maßnahme "auf Gedeih und Verderb durchziehen" will.

Die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung "Arkade" hält dem Stadtplanungsamt hingegen eine "eigenartige Arbeitsweise" vor, so deren Leiter Andreas Wolf. "Das wird gerichtlich abgeklärt", lautet seine knappe Stellungnahme zu den Vorwürfen. Von den Duldungsklagen sind bisher zwei Urteile zu Gunsten des Eigentümers, eines zu Gunsten der Mieter ergangen. Die unterlegene Seite legte jeweils Berufung ein. Zwei Verfahren wurden mit einem Vergleich abgeschlossen, ein Urteil steht noch aus. Im Februar erhielten 20 Mietparteien erneut eine Aufforderung, der Modernisierung zuzustimmen.

Jens Sethmann

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Mietshaus an der Dänen-/
Ecke Malmöer Straße: offensichtlicher Missbrauch eines Sparmodells
Foto: Rolf Schulten

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