MieterMagazin

 April 2004 - aktuell

Privatisierung

Schlussverkauf im Walde-Kiez

Schwarze Tücher hängen in der Waldemar-, Adalbert- und Naunynstraße aus den Fenstern, an den Laternen und in den Bäumen. Die Mieter protestieren damit gegen die Privatisierungswelle, die durch das frühere Sanierungsgebiet zieht. Die bisherigen Sanierungsträger BEWOGE, GSW und GSG haben bereits rund 50 Häuser an Privateigentümer verkauft. Die Mieter befürchten nun drastische Mietsteigerungen und die Verdrängung der weniger zahlungskräftigen Bewohner.

Eines Tages fand ein Mieter aus der Adalbertstraße ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft BEWOGE im Briefkasten: Das Haus solle verkauft werden, die Bewohner hätten 14 Tage Zeit, ihr Interesse zu bekunden, das Haus selbst zu erwerben. Der Mieter fand den genannten Preis utopisch und reagierte nicht. Einige Wochen später inspizierten die neuen Eigentümer das Gebäude. Und obwohl der Verkauf erst später rechtskräftig wurde und die neuen Eigentümer noch gar nicht im Grundbuch eingetragen sein konnten, fingen sie schon mal an, im Keller Zwischenwände einzureißen.

Viele Mieter im Kreuzberger Walde-Kiez können Ähnliches berichten. Um gemeinsam gegen die Privatisierung und die schleichende Vertreibung vorzugehen, haben sie die "Betroffenengemeinschaft Walde-Kiez" gegründet. Bei ihren wöchentlichen Treffen werden immer wieder neue Adressen genannt, die an immer wieder die gleichen Erwerber verkauft wurden. Oft beginnen die Neueigentümer auch gleich mit Baumaßnahmen, ohne den Mietern Modernisierungsankündigungen zu schicken. In einem Haus in der Waldemarstraße, aus dem der Eigentümer "schicke Lofts" machen will, war die Bauaufsicht schon mehrfach zu Gast.

Über 50 Häuser sind im nördlichen Teil des ehemaligen Sanierungsgebiets Kottbusser Tor bereits veräußert, vor allem die unsanierten Altbauten haben Käufer gefunden, weil diese nach einer Modernisierung hohe Mieteinnahmen versprechen. Die BEWOGE war neben der GSW und der GSG einer der Sanierungsträger, sie besaß etwa 40 Häuser im Viertel rund um die Waldemarstraße. Im Juni 2002 wurde die Sanierungssatzung aufgehoben. Damals wurden die Sanierungsträger angewiesen, ihre Bestände zu verkaufen.

Die Veräußerung von Sanierungsgrundstücken bedarf der Genehmigung beziehungsweise der Weisung des Landes Berlin. Diese ist verknüpft mit mehr oder weniger tauglichen Mieterschutzbestimmungen. So soll einerseits Mietern ermöglicht werden, ihr Haus zu günstigen Bedingungen selbst zu kaufen, indem ihnen ein Vorkaufsrecht und ausreichende Bedenkzeit eingeräumt werden, andererseits sollen die Mieter, die nicht kaufen, Mietvertragsergänzungen erhalten, mit denen sie vor Luxusmodernisierungen und vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden. Die BEWOGE weist die Vorwürfe der Betroffenengemeinschaft entschieden zurück, die Mieter könnten ihr Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen, weil die eingeräumte Bedenkzeit von 14 Tagen zu kurz sei.

Dass Mieter tatsächlich kaufen, kommt allerdings nur in vereinzelten Fällen vor. Nachdem die Genossenschaftsförderung gestrichen wurde, ist ein solches Unterfangen für die meisten aussichtslos geworden. "Es ist sehr selten gelungen, für Mieter günstige Konditionen herauszuholen", berichtet Barbara Oesterheld, wohnungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. Die Wohnungsbaugesellschaften zeigen auch wenig Interesse, an Mieter zu verkaufen. "Wenn sie mitkriegen, dass die Mieter kaufen wollen, gehen die Preise hoch", so Barbara Oesterheld, "oder die Häuser werden nicht insgesamt verkauft, sondern als einzelne Eigentumswohnungen."

Die Erfüllung der Mieterschutzbestimmungen ist Voraussetzung für die Veräußerung von Sanierungsgrundstücken durch den Sanierungsträger. Von Nutzen sind diese für den nicht kaufwilligen Mieter aber nur, wenn die Auflagen wie befristeter Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen und Luxusmodernisierung oder auch Mieterhöhungen vorrangig unter Bezug auf den Mietspiegel als Vertragsergänzung mit dem Mieter vereinbart wurden. Der Senatsverwaltung müssen die geänderten Mietverträge vom Sanierungsträger nicht vorgelegt werden. Mieter in zum Verkauf vorgesehenen Objekten sollten daher die Vertragslage prüfen und gegebenenfalls den zusätzlichen Schutz beim Sanierungsträger einfordern. Weigert sich dieser, sollte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert werden.

Der spezielle Schutz für die Mieter scheint im Walde-Kiez hingegen einige Neueigentümer anzuspornen, die Altmieter mit kleinen Schikanen, rabiatem Auftreten und ein bisschen Baulärm loszuwerden, damit die Wohnungen nach der Modernisierung Gewinn bringend verkauft oder an solventere Mieter vergeben werden können. Die Betroffenengemeinschaft fordert daher einen sofortigen Verkaufsstopp, die Einrichtung einer Kommission zur Beratung der Mieter und zur Kontrolle der Sozialverträglichkeit sowie nicht zuletzt einen der neuen Situation angepassten Milieuschutz.

Jens Sethmann

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"Trauerbeflaggung": Durch
den Waldekiez schiebt sich eine Privatisierungswelle
Foto: Jens Sethmann

" Bei Verkauf von Sanierungsgrundstücken haben wir auch zehn Jahre nach Schlussabrechnung noch die Hand drauf, damit zusätzlicher Mieterschutz per Mietvertrag auferlegt werden kann."
Herr Balkau von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

  Die Betroffenengemein-schaft trifft sich jeden Montag um 19.30 Uhr im Nachbar-schaftsladen Kotti e.V., Adalbertstraße 95a (neben dem Kreuzberg-Museum).
Zum Thema "Privatisierung des öffentlichen Wohnungseigen-tums" führt die Betroffenen-gemeinschaft eine Podiumsdiskussion mit Politikern aus Senat und Bezirk durch: Montag, 10. Mai, 19 Uhr im Wintergarten des Statthauses Böcklerpark. Weitere Informationen unter Tel. 69531243 und www.waldekiez.org

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