MieterMagazin

 April 2003 - aktuell

Mittelkürzungen im Berliner Haushalt

Betreutes Jugendwohnen unter Druck

Rund 2000 Jugendliche, die in Einrichtungen des betreuten Jugendwohnens leben, geraten zunehmend unter Druck: Seit Januar zahlen die Jugendämter ihnen für ihren Lebensunterhalt monatlich rund 70 Euro weniger aus. Die Kostenübernahmen für betreute Wohngemeinschaften oder betreutes Einzelwohnen werden häufig nicht verlängert. Der Hintergrund: Im Doppelhaushalt 2002/2003 will der Berliner Senat 83 Millionen Euro im Bereich der Jugendhilfe einsparen.

Leslie lebt seit zwei Jahren in einer betreuten Wohngemeinschaft in Schöneberg. Auch weil der heute 19-Jährige "extremen Stress" mit seiner Mutter hatte, kam er vor zwei Jahren in die WG. "Hier wurde ich wirklich unterstützt und konnte den nötigen Abstand gewinnen, um einen Neustart zu machen", erzählt Leslie. Fünf Jugendliche, die alle noch zur Schule gehen, leben in der Fünfeinhalbzimmerwohnung zusammen. Unterstützt werden sie von zwei Pädagogen, die eine regelmäßige Beratung anbieten. Weitgehend selbstständig organisieren die Jugendlichen ihren Alltag: Putzen, Einkaufen und Kochen erledigen sie reihum und in eigener Verantwortung.

Nachdem die monatliche Jugendhilfe auf den Sozialhilfesatz gesenkt wurde, "wird es beim Einkaufen jetzt häufiger knapp", erzählt Leslie. Schlimmer als das fehlende Geld sei es allerdings, dass er aus der WG ausziehen muss: "Früher konnte man auf jeden Fall die Schule zu Ende machen", sagt der Gymnasiast. Jetzt hätte ihn das Jugendamt aufgefordert, "schnell eine eigene Wohnung zu suchen".

Dass die Belegschaft betreuter Jugendwohngemeinschaften in Zukunft wohl häufiger wechseln wird, stellt für Leslie "ein riesiges Problem" dar: "Wenn andauernd neue Leute kommen, fühlt man sich nicht mehr zu Hause."

"In den letzten Monaten herrscht das blanke Chaos auf allen Ebenen", sagt Burkard Schubert, der als Sozialarbeiter Jugendliche in Wohngemeinschaften betreut. Kostenübernahmen würden "auf breiter Front" nicht verlängert. Zahlreiche Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, müssten die Wohngemeinschaften verlassen. Und zwar unabhängig davon, wie "weit der einzelne Jugendliche in seiner Entwicklung ist", kritisiert der Sozialarbeiter. "Es gibt Jugendliche, die das Gefühl haben, endlich langsam wieder Fuß zu fassen - und die kriegen jetzt buchstäblich einen Tritt." Fallen sie aus der Jugendhilfe heraus, bleibt ihnen oft nur noch der Gang zum Sozialamt.

Dass sich die Praxis der Jugendämter, Kostenübernahmen für betreute Wohneinrichtungen auszustellen, massiv verändert hat, bestätigt auch Sabine Merz vom Fachverband Betreutes Jugendwohnen: "Seit April des letzten Jahres hat sich die Vermittlungsrate in betreute Wohneinrichtungen allein in unserer Beratungsstelle um 50 Prozent reduziert." In der Verwaltung kann man die Aufregung nicht nachvollziehen: "Wir haben schon vor Jahren gesagt, dass die Ausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung zu hoch sind", sagt Wolfgang Penkert von der Senatsverwaltung für Jugend, Schule und Sport. Allerdings dürfe "kein Jugendlicher seinen Rechtsanspruch auf Hilfe verlieren". Bislang hätten Einrichtungen eine Verletzung dieses Rechtsanspruchs noch nicht belegen können. "Wenn wir mitbekommen, dass berechtigte Ansprüche von Jugendlichen verletzt werden", sagt Penkert, "müssten wir als Fachaufsicht sogar eingreifen."

Volker Engels

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Kostenübernahmen werden zunehmend verweigert: Jugendlicher in einer Einrichtung für betreutes Jugendwohnen (hier: KUB Weinbergstraße)
Foto: Kerstin Zillmer

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