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Die Arbeitslosigkeit ist hoch, die Wirtschaft am Boden. Das macht sich in Berlin deutlicher als in vielen anderen deutschen Großstädten bemerkbar - und trifft vor allem viele Mieter. In Zeiten knapper Kassen kann man um jeden ersparten Cent froh sein. Doch es gibt sogar ein Recht auf Geld, von dem viele nichts wissen: Wohngeld. Dabei handelt es sich nicht um einen Almosen des Staates. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Denn jeder darf in einer angemessenen Wohnung zu erschwinglichen Kosten leben. Es spielt keine Rolle, ob man im Alt- oder Neubau wohnt, ob man Untermieter, Mieter oder Eigentümer ist. Auch Mieter von Genossenschafts- oder Stiftswohnungen und Bewohner von Heimen können gegebenenfalls Wohngeld beanspruchen. Ob und in welcher Höhe jemandem Wohngeld zusteht, richtet sich vor allem nach Haushaltsgröße, Höhe des Gesamteinkommens und Höhe der zuschussfähigen, monatlichen Miete. Um Wohngeld zu bekommen, muss zuvor ein Antrag beim Wohnungsamt des zuständigen Bezirks gestellt werden.
Um herauszufinden, ob das denn überhaupt in Frage kommt, lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Wer dort die entsprechenden Angaben macht, erhält eine Berechnung seines Wohngelds - unverbindlich! Vor dem Gang zum Wohnungsamt lohnt sich ein kleiner Check aber allemal.
Lars Klaaßen
www.stadtentwicklung.berlin.de/diwo.shtml
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