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Der Streit um die Anschlussförderung sorgt weiterhin für große Verunsicherung bei den Mietern von Sozialwohnungen. Daran ändert auch das Urteil des Verwaltungsgerichts von Ende November nichts. Im Gegenteil: Statt endlich ein politisches Konzept vorzulegen, beschränkt sich der Berliner Senat nun darauf, die letztinstanzliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Förderstopps abzuwarten. Die von den drastischen Mieterhöhungen betroffenen Mieter werden derweil völlig im Unklaren darüber gelassen, wie es weitergeht, kritisiert der Berliner Mieterverein (BMV). "Ihr Schicksal ist dem Senat offenbar vollkommen gleichgültig", so BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter.
Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, wonach der Ausstieg aus der Anschlussförderung rechtmäßig ist, kam für viele überraschend. Nachdem einige Wohnungsunternehmen bei ihrer Klage gegen den Förderstopp vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich waren, hatten Mieter Hoffnung geschöpft, dass doch alles so weitergeht wie bisher. Doch dieses Urteil besagte lediglich, dass der Senat finanziell schwachen Wohnungsunternehmen die Subventionen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiterzahlen muss. Nun kommen auf zahlreiche Mieter erhebliche Mietpreissteigerungen zu. Für mehr als 2500 Wohnungen wurde bereits die Anschlussförderung verweigert. Jahr für Jahr werden etwa 2000 weitere Wohnungen der Baujahre 1986 bis 1997 dazukommen. Auch wenn der Berliner Mieterverein das Ende der bisherigen "unsinnigen Förderpraxis" ausdrücklich begrüßt, könne es nicht angehen, dass die Mieter dies ausbaden müssten, so Hartmann Vetter: "Es muss zumindest eine Übergangsregelung geben, die unzumutbare Härten vermeidet." Zudem müsse endlich eine aktive Mieterberatung stattfinden. Eine Folge des juristischen Hick-Hacks ist nämlich, dass der Senat den Vertrag mit der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung (BSM), die mit diesen Aufgaben betreut war, nicht verlängert hat. Eine neuerliche Ausschreibung wurde vor dem Hintergrund der Gerichtsurteile abgebrochen. Es gebe derzeit keinen Bedarf, heißt es dazu bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Man wolle erst die letztinstanzliche Entscheidung abwarten und dann gegebenenfalls wieder ein Mieterberatungsbüro einsetzen. Derzeit sind die Mieter völlig allein gelassen bei ihrer Entscheidung, ob sie sich eine neue Wohnung suchen oder lieber abwarten sollen. "Bei uns im Haus wohnen viele ältere Menschen, die haben noch gar nicht begriffen, was da auf sie zukommt", berichtet ein Mieter der Wohnanlage Passauer Straße 10-12/Augsburger Straße 2-10. Hier hat sich die Miete nach dem Wegfall der Anschlussförderung verdoppelt. Nach Angaben der DEGEWO sind daraufhin 39 der insgesamt 156 Mieter bereits ausgezogen. Der Berliner Mieterverein empfiehlt allen betroffenen Mietern zu prüfen, ob man die Miete nach der Erhöhung wirklich noch bezahlen kann. Auch wenn man noch keine neue Bleibe in Aussicht hat, kann es sinnvoll sein, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Hat man dann fristgerecht die Wohnung nicht verlassen können, entsteht dem Vermieter ein Schaden. Dieser ist begrenzt auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Vor einem solchen Schritt sollte man sich jedoch unbedingt mietrechtlich beraten lassen.
Birgit Leiß
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