FAQ

Oft gestellte Fragen zum Berliner Mieterverein

Wir beantworten Ihnen hier Fragen zum Berliner Mieterverein und seinen Leistungen.
Wir bitten um Verständnis, dass hier keine juristischen Fragen beantwortet werden.

Warum soll ich überhaupt Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. werden?
Ich habe doch meinen Anwalt!   
Antwort

Welchen Vorteil bringt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V.
im Verhältnis zu einer Rechtsschutzversicherung?   
Antwort

Welche Leistungen kann ich sofort nach Beitritt zum Berliner Mieterverein e.V.
in Anspruch nehmen?   
Antwort

Bei welchen Leistungen gibt es nach meinem Beitritt zum Berliner Mieterverein e.V.
eine Wartefrist?   
Antwort

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1. Warum soll ich überhaupt Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. werden?
Ich habe doch meinen Anwalt!

Ja, aber dann haben Sie auch die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) zu zahlen. Ein Bespiel finden Sie weiter unten.
Als Mitglied im Berliner Mieterverein e.V. können Sie sich zu günstigen Beiträgen
jederzeit kostenlos durch unsere Mietrechtsexperten beraten lassen.
Auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte führen
in den Bezirksberatungsstellen in unserem Auftrag die Erstberatung durch.
Die Rechtsanwälte bilden sich auf regelmäßigen Schulungsveranstaltungen fort und halten sich hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden.
In der Hauptgeschäftsstelle arbeiten fünfzehn Volljuristen (Assessoren, die die Befähigung zum Richteramt haben), die durch jahrelange Praxis  d i e  Mietrechtsexperten schlechthin sind.
Diese und weitere Leistungen des Berliner Mieterverein e.V. können ohne jede Wartefrist in Anspruch genommen werden. Lediglich für die Prozesskostenversicherung gilt die übliche dreimonatige Wartefrist für mietrechtliche Streitigkeiten. Der Streit darf selbstverständlich aber nicht bereits schwelen.

Ein Beispiel: Kosten ohne Mitgliedschaft
Wenn Sie einen Anwalt direkt beauftragen, brauchen Sie keine Mitgliedschaft – müssen dann aber Anwaltskosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsgebührengesetz - RVG -) selbst tragen.
Schon für eine einzige Beratung können Kosten von 232,00 Euro (incl. Auslagenpauschale und MWSt.) entstehen (sogenannte Erstberatungsgebühr).
Dieser Höchstbetrag für eine Erstberatung wird bereits bei einem Gegenstandswert von etwas über 6.000 Euro erreicht, d.h. wenn Sie sich zum Beispiel beraten lassen wollen über:
– eine Kündigung oder vorzeitige Vertragsaufhebung bei einer Warmmiete von 500 Euro monatlich oder
– Schönheitsreparaturen nach Auszug aus einer Wohnung.
Wenn eine zweite Beratung notwendig ist, entstehen die Anwaltsgebühren ohne jede Beschränkung. Dann sind bei 6.000 Euro Streitwert Gebühren für die Beratung in Höhe von 415,28 Euro (incl. Auslagenpauschale und MWSt) möglich.

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2. Welchen Vorteil bringt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V.
im Verhältnis zu einer Rechtsschutzversicherung?

Als Mitglied stärken Sie eine Interessenorganisation, die Ihre Interessen auf der politischen Ebene wahrnimmt. Denn ohne entsprechende Einflussnahme geraten die Interessen der Mieter schnell in Vergessenheit.
Der Berliner Mieterverein und sein Dachverband, der Deutsche Mieterbund, bieten neben individuellem Rechtsschutz auch eine politische Interessenvertretung. Ohne diese wäre es um die Position der Mieter in einer auf Marktwirtschaft basierenden Rechtsordnung schlecht bestellt. Die beste Rechtsschutz-versicherung kann nichts für Sie tun, wenn es keine entsprechende gesetzliche Grundlage gibt, aus der Rechte für die Mieter abzuleiten sind.
Darüber hinaus ist eine Rechtsschutzversicherung eine Gesellschaft in einem größeren Versicherungskonzern. Diese Versicherungskonzerne legen einen Großteil der Gelder ihrer Versicherten in Immobilien an. Die Versicherungswirtschaft ist erklärtermaßen Gegner einer Mietrechtsgesetzgebung im Sinne der Mieter. Sie vertritt knallharte Vermieterpositionen. Insofern unterstützen Sie mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, ob Sie wollen oder nicht, die Gegenseite.
Die Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes (DMB) hingegen ist eine Selbsthilfegesellschaft, die sich im Besitz des DMB und seiner Vereine befindet.
Weiterhin erbringt eine Rechtsschutzversicherung ihre Leistungen erst nach einer dreimonatigen Wartefrist. Die Leistungen des Berliner Mieterverein hingegen können auch neue Mitglieder ohne jede Wartefrist in Anspruch nehmen. Lediglich die Prozesskostenversicherung hat - wie alle anderen Versicherungen auch - eine Wartefrist.

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3. Welche Leistungen kann ich sofort nach Beitritt zum Berliner Mieterverein e.V.
in Anspruch nehmen?

Die Leistungen des Berliner Mieterverein können alle - also auch neue - Mitglieder ohne jede Wartefrist in Anspruch nehmen. Eine Übersicht finden Sie hier: Leistungen
Lediglich die Prozesskostenversicherung hat - wie alle anderen Versicherungen auch - eine Wartefrist.

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4. Bei welchen Leistungen gibt es nach meinem Beitritt zum Berliner Mieterverein e.V.
eine Wartefrist?

Wenn Sie dem Berliner Mieterverein beitreten wollen, hat lediglich die Prozesskostenversicherung - wie alle anderen Versicherungen auch - eine Wartefrist.
Alle übrigen Leistungen des Berliner Mieterverein können alle - also auch neue - Mitglieder ohne jede Wartefrist in Anspruch nehmen. Eine Übersicht finden Sie hier: Leistungen

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