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Berliner Mietspiegel 2009 |
Berliner Mietspiegel 2009Sie finden hier den das dazugehörige und einen das BMV-Info 196: sowie den Rechner zur Weiterhin finden Sie hier die Zusammen mit dem Berliner Mietspiegel 2009 hat der Berliner Senat Handhabung des Berliner Mietspiegels 2009Nach Erhalt einer Mieterhöhung sollte der Mieter prüfen, ob die künftig vom Vermieter verlangte Miete die ortübliche Miete für vergleichbare Wohnungen in Berlin nicht übersteigt. Dazu kann der Mieter den Berliner Mietspiegel zur Hilfe nehmen, denn der Mietspiegel ist die am besten geeignete Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten. Für die Ermittlung der zutreffenden ortsüblichen Vergleichsmiete und zur konkreten Einordnung der betreffenden Wohnung innerhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietzinsspannen ist es unerlässlich, das vom Senat herausgegebene Amtsblatt (bislang steht nur ein Entwurf zu Verfügung, hier beigefügt als PDF-Datei) eingehend zu studieren. 1. Wohnlage des Gebäudes ermitteln Für die Einordnung in die Mietspiegeltabelle (Seiten 15 und 16 der PDF-Version, Punkt 9) müssen Sie zunächst wissen, in welcher Wohnlage sich das Gebäude befindet, indem Sie wohnen. Dazu klicken Sie bitte die PDF-Datei "Straßenverzeichnis Berliner Mietspiegel 2009" an. Klicken Sie auf das Fernglasfeld "Suchen" und geben Sie in dem nun erscheinenden Fenster Ihre Straße ohne Hausnummer ein. Die Suchmaschine führt Sie zu Ihrer Straße. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Hausnummer die genaue Zuordnung. Beachten Sie, dass es gleichnamige Straßen in verschiedenen Bezirken gibt. In Spalte 2 dieser Datei finden Sie die Angabe zum Bezirk (als Abkürzung). Das Straßenverzeichnis gibt Ihnen zudem Auskunft darüber, ob für dieses Gebäude nach den Verkehrslärmdaten des Senats eine besondere Verkehrslärmbelastung besteht (Sternchen in Spalte 6), die Sie als wohnwertminderndes Merkmal bei der Spanneneinordnung berücksichtigen können. 2. Konkretes Mietspiegelfeld ermitteln Mit den Informationen über die Wohnlage, die Wohnungsgröße, das Baujahr des Wohngebäudes und die Ausstattung können Sie nun das konkrete Mietspiegelfeld in der Mietspiegeltabelle (Seite 15 und 16 der PDF-Version des Amtsblattentwurfs, Punkt 9) ermitteln, in dem sich die statistisch ermittelten Mietwerte (Mittelwert mit Mietzinsspanne, begrenzt durch Unter- und Oberwert) ablesen lassen. 3. Konkrete Spanneneinordnung vornehmen In den meisten Fällen wird die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung aber nicht durch diese drei Mietwerte abgebildet. Vielmehr müssen Sie nun mit Hilfe der Orientierungshilfe (Seite 19 ff. Punkt 11) eine konkrete Spanneneinordnung vornehmen und gegebenenfalls weitere Sondermerkmale (Seite 17 Punkt 10.1) berücksichtigen. Hilfe in Anspruch nehmen! Diese Spanneneinordnung ist nicht einfach zu bewältigen, zum Teil, weil die Begriffe unterschiedliche Deutungen zulassen und zum Teil, weil Informationen erfordert werden, die dem Mieter nicht direkt zugänglich sind. Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie unsere Beratungsmöglichkeiten. Mitglieder des Berliner Mietervereins werden mit dem MieterMagazin 7+8/09 umfassend über den neuen Berliner Mietspiegel 2009 informiert. Ende August/Anfang September wird der Mietspiegel 2009 (ohne Straßenverzeichnis) auch als Beilage in den großen Berliner Tageszeitungen erscheinen.
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